Rezepte für Klinikketten-Apotheken APOTHEKE ADHOC, 22.07.2011 14:50 Uhr
Mit rund 5000 Ärzten und Gemeinschaftspraxen, MVZ, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Apotheken als Mandanten gehört die Steuer- und Unternehmensberatung Ecovis zu den Großen der Branche. Nicht immer werden bei strategischen Empfehlungen die Interessen aller Kunden berücksichtigt: Unter der Überschrift „Betriebs- und Lizenzmodelle: Auf die Gestaltung kommt es an“ gibt die Kanzlei aktuell Tipps, wie Klinikkonzerne Apotheken an die Leine nehmen können.
„Auch wenn das Fremdbesitzverbot noch über längere Zeit Bestand hat, reichen die heutigen Möglichkeiten bereits aus, um die Strukturen der ambulanten Arzneimittelversorgung kreativ zu verschieben“, schreibt Ecovis-Fachanwalt Sebastian Vorberg. Die „faktische Einflussnahme durch die Klinikkette“ sei weder verboten noch geregelt: „Lediglich die plumpe und alleinige wirtschaftliche Beteiligung bleibt bisher auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen.“
Konkret sieht Vorbergs Vorschlag wie folgt aus: Die Klinikbetreiber sollen den Apotheken einerseits Räumlichkeiten, Geräte und Produkte gegen Entgelt zur Verfügung stellen und parallel Marken- und Franchiseverträge schließen. Auch wenn ein umsatzabhängiger Mitverdienst ausgeschlossen werden müsse, könnten gerade Mietverträge - bei entsprechender Laufzeit - an die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Apotheke angepasst werden, so Vorberg.
Vorstellbar wäre so eine Reihe von „Klinikketten Apotheken“ mit gleichem Erscheinungsbild. Auch Konzepte und sonstige Strukturen der Apotheken könnten mit entsprechenden Verträgen begleitet werden: „Eine solche Eigenmarke kann für den Patienten erkennbar wiederum mit den Pick-up-Stellen und sonstigen Arzneimittelvertriebsstellen von der Klinikkette einheitlich gestaltet werden“, so Vorberg.
Als „Bindeglied“ sollen dabei die Mietverträge für Objekte in der Nähe oder in den Krankenhäusern oder Zentren selbst fungieren. „So könnte die wirtschaftliche Freiheit im Sinne des Fremdbesitzverbots für den Apotheker gewahrt werden, obwohl die Außenwirkung und die Struktur der ambulanten Arzneimittelversorgung von der Klinikkette geprägt sind“, erläutert Vorberg.
Abschließend räumt der Jurist ein: „Die konkrete Ausgestaltung eines solch einheitlichen Konzepts bedarf im Detail noch einer gewissen Sensibilität. Beispiele wie DocMorris zeigen jedoch, wie weit dies schon heute gehen kann.“