Rezeptdaten

Weichert darf nicht mehr gegen VSA poltern APOTHEKE ADHOC, 12.11.2013 14:57 Uhr

Berlin - 

Schleswig-Holsteins Datenschützer Dr. Thilo Weichert muss mit seinen Angriffen gegen Apothekenrechenzentren künftig vorsichtiger sein: Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine einstweilige Anordnung gegen ihn ausgesprochen. Weichert darf demnach nicht mehr behaupten, die VSA anonymisiere ihre Datenlieferungen nicht ausreichend.

Weicherts Aussagen würden aus Sicht des Gerichts durch keinerlei brauchbare Tatsachengrundlagen belegt, heißt es in einer Mitteilung der VSA. Seine Ausführungen in den Medien seien schon deshalb nicht erforderlich gewesen, da das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht das Verfahren bei der VSA geprüft und für rechtmäßig gehalten habe.

Beim Rechenzentrum freut manch sich über die Entscheidung: „Die Richter haben sämtliche Kritikpunkte und Positionen des Datenschützers nach eingehender Prüfung verworfen und Herrn Dr. Weichert auferlegt, diese Aussagen in der Medienöffentlichkeit nicht zu wiederholen“, so Geschäftsführer Dr. Andreas Lacher.

Auch für die Apotheker sei dies ein positives Signal, so Lacher. Sie müssten sich nun nicht mehr unterstellen lassen, an der Weitergabe nicht ausreichend geschützter Daten beteiligt zu sein. Allen Vorwürfen sei nun der Boden entzogen.

Weichert hatte sich im August in einem Beitrag des „Spiegel“ über die VSA geäußert. Das Magazin hatte über vermeintlich unzureichend verschlüsselte Datenlieferungen an das Marktforschungsinstitut IMS Healt berichtet. Weichert wurde mit der Aussage zitiert, der Handel mit Rezeptdaten sei „einer der größten Datenskandale der Nachkriegszeit“.

Zuvor war das Rechenzentrum schon gegen die Berichterstattung des „Spiegel“ vorgegangen. Auch hier wurde eine einstweilige Verfügung gegen das Magazin sowie „Spiegel online“ erwirkt. „Von dem im Sommer ausgerufenen vermeintlichen Datenskandal ist damit nichts mehr übrig geblieben“, so VSA-Anwältin Dr. Tanja Eisenblätter.

Weichert und der Spiegel können gegen die einstweilige Verfügung jeweils noch Rechtsbehelfe einlegen. Der Datenschützer wird vermutlich weiter vor Gericht für seine umstrittenen Aussagen kämpfen. Man überlege, noch eine Stufe höher zu gehen, hieß es aus seiner Behörde.