Retouren

Noweda droht Millionenrückzahlung

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Berlin -

Wegen mutmaßlich falsch verbuchter Retouren droht der Noweda möglicherweise eine Nachzahlung in Millionenhöhe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag einen Vergleich vorgeschlagen, wonach der Großhändler 1,9 Millionen Euro an die Versandapotheke Medikamente-per-Klick (Luitpold Apotheke, Bad Steben) zahlen soll. Die Noweda will sich noch bedenken.

Die Versandapotheke fordert die Rückzahlung von Gutschriften aus Retouren. Laut einer Vereinbarung mit dem Großhändler Kapferer, der seit 2008 zur Noweda gehört, wurden diese Beträge auf eigenen Kundenkonten von Medikamente-per-Klick verbucht. Zwischen 2004 und Oktober 2009 summierten sich die Gutschriften aus Retouren auf rund 3,5 Millionen Euro, ausgehend von einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro.

Die Noweda verbuchte jedoch nicht alle Rücksendungen auf dem Kundenkonto, sondern teilweise auf dem internen Sonderkonto mit der Nummer 1552. Hier bucht der Großhändler von allen Kunden Rückläufer, für die es keine Gutschrift gibt. Das betrifft etwa beschädigte Packungen und abgelaufene Ware.

Medikamente-per-Klick behauptet, die Noweda habe in vielen Fällen zu Unrecht Gutschriften auf dem Sonderkonto 1552 verbucht und entsprechend nicht rückvergütet. Die retournierte Ware sei dem Noweda-Lager zwar zugeführt, dem eigenen Konto aber nicht gutgeschrieben worden. Die damaligen Kapferer-Geschäftsführer hätten sich damit des Betrugs schuldig gemacht.

Der Versender hatte die Noweda-Rechnung für die Dezemberlieferung des Jahres 2009 um eigene Forderungen gekürzt. Dagegen klagte der Großhändler und war Ende 2010 in erster Instanz vom Landgericht Mosbach (LG) erfolgreich. Medikamente-per-Klick ging in Berufung. In der mehrfach erweiterten Widerklage fordert die Versandapotheke mittlerweile 2,3 Millionen Euro plus Zinsen sowie Schadensersatz von der Noweda, insgesamt einen Betrag von mehr als drei Millionen Euro.

Die Richter am OLG deuteten in der Verhandlung an, dass sie die Klage für berechtigt halten. Sie schlugen den Parteien einen Vergleich vor. Demnach soll die Noweda 1,9 Millionen Euro Euro an Medikamente-per-Klick zahlen. Die Vertreter des Großhändlers konnten das nicht ohne Rücksprache mit der Unternehmensspitze entscheiden, sodass die Verhandlung vertagt wurde. Jetzt muss sich Noweda-Chef Wilfried Hollmann entscheiden: Lehnt er den Vergleich ab, wird die Verhandlung in Karlsruhe fortgesetzt.

In diesem Fall müssten die Ansprüche in allen Einzelfällen geklärt werden – was einen enormen Aufwand bedeuten würde. Die Beweislast läge zunächst bei der Versandapotheke. Die vorlgegten Anlagen umfassen 30 Aktenordner und rund 23.000 Seiten. Die Noweda hat die Gegenansprüche bislang zurückgewiesen, zum Teil seien sie sogar verjährt. Die Versandapotheke hätte demnach selbst nachhalten müssen, welche Waren angeblich ohne Rückvergütung an die Noweda gesandt worden seien.

Die Noweda hat nach eigener Auskunft alle fälligen Gutschriften erteilt. Retournierte Ware, die gar nicht vom Großhändler selbst ausgeliefert worden sei, könne aber zum Beispiel nicht vergütet werden. Das gelte auch für nicht mehr verkehrsfähige Ware. Moniert wurde auch, dass Medikamente-per-Klick nicht immer einen persönlich unterschriebenen Retourenzettel beigelegt habe.

Der Versender hatte in der Vorinstanz vorgetragen, die Noweda habe bei anderen Gutschriften keinen Unterschied gemacht zwischen Retourenbelegen und Eigenbelegen der Versandapotheke. Mehr als 90 Prozent der rückgesandten Ware habe der Großhändler seinem Lager zugeführt. Die Genossenschaft beziehungsweise davor der Privatgroßhändler hätten außerdem teilweise nicht bestellte Ware geliefert, andere habe kurz vor dem Verfall gestanden. Mal sei die Ware zu spät geliefert worden, mal zu viel.

Vor dem LG gewann die Noweda. Die Versandapotheke habe nicht aufgeschlüsselt, welche Ware in welchem Zustand geliefert und retourniert worden sei und ob diese überhaupt bei Noweda bezogen worden war. Dieser Punkt ist vor einem anderen Hintergrund besonders spannend: Die Noweda streitet aktuell mit dem brandenburgischen Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), ob der Großhändler auch weiterhin Arzneimittel aus Apotheken zurücknehmen darf, die er nicht selbst ausgeliefert hat.

Die Versandapotheke hatte im Februar 2010 zusätzlich Strafanzeige gegen ehemalige Kapferer-Manager gestellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das LG Mannheim parallel ein Strafverfahren eröffnet. Die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Mannheim veranlasste in der Folge Durchsuchungen in der Noweda-Niederlassung in Mosbach (ehemals Kapferer) sowie am Essener Hauptsitz der Genossenschaft. Eine Prozesseröffnung ist aber wohl nicht vor 2017 zu erwarten.

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