EuGH prüft Umverpackung
Reimporte: Im Zweifel ohne deutsche Packung? Patrick Hollstein, 20.03.2025 14:25 Uhr

Gelten Ausnahmen für Reimporte mit begrenzter Haltbarkeit?
Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich erneut mit der Frage beschäftigen, wie Parallel- und Reimporte zu kennzeichnen beziehungsweise zu verpacken sind. Sind unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den Vorschriften möglich, nach denen eine deutsche Verpackung vorgesehen ist? Diese Frage will das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klären lassen.