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Import-Boni sind zurück – vorerst

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Berlin -

Überraschende Wende im Streit um Import-Boni: Weil der Wettbewerbsverein Integritas im Streit mit Eurim und Kohl offenbar vor das falsche Gericht gezogen war, werden die Fälle jetzt neu aufgerollt. Während über das „Clever-Programm“ von Kohl erst noch verhandelt werden muss, sind die „Smiles“ von Eurim – zumindest vorerst – wieder erlaubt.

Bei den Bonusprogrammen der Reimporteure können Apotheker Punkte sammeln und Rückvergütungen kassieren. Integritas findet, dass solche Modelle gegen die Rx-Preisbindung verstoßen. Der Verein, hinter dem die Pharmaverbände BAH und BPI sowie der Diätverband stehen, hatte Kohl und Eurim Abmahnungen geschickt und, da die Unterlassungserklärungen nicht abgegeben wurden, vor dem Landgericht (LG) Hamburg entsprechende einstweilige Verfügungen erwirkt.

Doch offenbar waren die Richter in der Hansestadt gar nicht zuständig. Das Prinzip des „fliegenden Gerichtsstandes“ gilt für Wettbewerbsvereine nicht; sie müssen vor dem Gericht klagen, das für die abgemahnte Partei zuständig ist.

So wurde der Fall von Eurim jetzt vor dem LG Traunstein neu aufgerollt. Am vergangenen Donnerstag fand die mündliche Verhandlung statt. Das Gericht stellte klar, dass die Dringlichkeit – als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung – nicht gesehen wird. Das Bonusmodell ist bereits elf Jahre alt; Integritas ist nach eigenen Angaben erst jetzt auf die Angebote aufmerksam geworden.

Weil das Eilverfahren damit keine Aussicht auf Erfolg mehr hat, nahm der Kontrollverein seinen Antrag zurück – womit diese Runde beendet ist. Ob der Fall nun ins Hauptsacheverfahren geht, wollte man bei Integritas nicht verraten: Zu den prozessualen Abläufen könne man sich momentan noch nicht äußern, hieß es auf Nachfrage.

In der Sache selbst hatte das LG kurz ausgeführt, dass über die Frage der Zulässigkeit des Smiles-Konzepts „trefflich gestritten werden kann“. Der Streit um das Programm von Kohl wird vom LG Saarbrücken derzeit geprüft.

Reimporte sind eine der wenigen Produktgruppen, bei denen Apotheken noch selbst unter den Anbietern auswählen können. Die Produkte werden größtenteils akut über den Großhandel bestellt; entsprechend gibt es Bonusprogramme zur Kundenbindung. Schon vor Jahren hatten beide Anbieter die Rechtmäßigkeit prüfen lassen: Die Bonuspunkte seien keine Rabatte auf den Einkaufspreis, sondern „Aufwandsentschädigung für den Beratungsaufwand“, hieß es etwa von Kohl.

Die Richter in Hamburg hatten dem Kontrollverein Recht gegeben: Per einstweiliger Verfügung wurden Eurim sowohl die Bewerbung als auch das Einlösen von Bonuspunkten an Apotheken untersagt. Außerdem durfte das Unternehmen Apotheken in diesem Rahmen keine kostenlosen Werbe- und Kundenbindungsmaterialien mehr überlassen. Kohl wurde verpflichtet, keine Boni zu gewähren, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen; die Verfügung ist derzeit außer Vollzug gesetzt.

Mit dem Vorstoß geraten die Reimporteure nicht nur politisch, sondern auch auf wirtschaftlicher Ebene unter Druck. Auch wenn vielen Apothekern die Importquote wegen des drohenden Malus ein Ärgernis ist: Wirtschaftlich können die Produkte durchaus attraktiv sein. Nicht umsonst liegt der Marktanteil der Importeure bei mehr als 12 statt der geforderten 5 Prozent.

Viele Apotheker sehen den konzertierten Angriff von ABDA, Originalherstellern sowie Politik, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Krankenkassen daher mit gemischten Gefühlen. Der MVDA sprach vor einigen Monaten sogar von einem „wichtigen Baustein für eine betriebswirtschaftlich erfolgreiche Apothekenführung“. Ohne Anreiz wird die Luft dünn.

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