Der britische OTC-Hersteller Reckitt Benckiser hat gegen das britische Wettbewerbsrecht verstoßen und muss eine Strafe von 10,2 Millionen Britischen Pfund bezahlen. Laut Kartellbehörde hat das Unternehmen durch unlautere Strategien versucht zu verhindern, dass Ärzte Generika des Antazidums „Gaviscon Original“ von Reckitt verschreiben.
In Großbritannien haben alle Ärzte über eine Computersoftware Zugriff auf die NHS-Arzneimittelliste. Um nach einem Medikament zu suchen, können die Mediziner den Namen des Originalpräparates in das Suchprogramm eingeben. Falls Generika auf dem Markt sind, informiert das Programm den Arzt, der seinem Patienten dann ein „offenes Rezept“ ausdruckt. Der Apotheker kann mit einem solchen Rezept das günstigste Generikum aus der NHS-Liste suchen.
Einem Sprecher der Kartellbehörde zufolge war das Patent für „Gaviscon Original“ 1997 abgelaufen. Im gleichen Jahr brachte Reckitt „Gaviscon Advance“ auf den Markt. Als 2005 die ersten Generika eingeführt wurden, ließ Reckitt Benckiser das Antazidum aus der Positivliste entfernen. „Dadurch wurden effektiv mehr Rezepte für das neuere, patentgeschützte Gaviscon Advance ausgestellt“, erklärte der Sprecher.
Einer Stellungnahme von Reckitt Benckiser zufolge war sich das Unternehmen nicht darüber bewusst, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Man respektiere aber die Sichtweise der Behörde und habe der Geldstrafe zugestimmt. Das Urteil beeinflusse jedoch nicht den Absatz des Antazidums auf dem deutschen Markt, so eine Sprecherin des Unternehmens.
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