Rezeptdatenhandel

ARZ Darmstadt braucht neues Trustcenter

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Berlin -

Die Debatte um die Weitergabe von Rezeptdaten wird derzeit an mehreren Enden geführt: Während das NARZ mit IMS Health vor Gericht streitet, hat sich beim ARZ Haan die Lage entspannt. Die VSA ist sich zwar mit dem zuständigen Datenschützer einig, wird aber öffentlich angegriffen. Das ARZ Darmstadt muss auf das Aus des Gemeinschaftsprojekts ARZ Cedag reagieren: Gestern hat sich das Rechenzentrum mit Hessens Datenschützern zusammengesetzt, um über eine neues Trustcenter-Modell zu sprechen. Die Zeit drängt.

ARZ Cedag ist ein Projekt der Rechenzentren Haan, Darmstadt und NARZ. Über das gemeinsame Trustcenter wurden in der Vergangenheit die anonymisierten Rezeptdaten vermarktet. Doch das NARZ hatte sich wegen unterschiedlicher Auffassungen zu den Datenlieferungen schon vor über einem Jahr zurückgezogen und keine Daten mehr geliefert. Daher haben die Gesellschafter beschlossen, das Projekt zum Jahresende einzustellen.

Jetzt will das ARZ Darmstadt ein eigenes Trustcenter entwickeln. Man befinde sich in sehr enger und guter Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten des Landes. Ein Konzept wurde gestern auf technischer Ebene vorgestellt, ein Feedback der Behörde soll es noch in diesem Jahr geben. Spätestens Anfang Januar sollen die Eckpfeiler stehen, heißt es beim ARZ Darmstadt.

Dadurch wird es zwar am Jahresbeginn eine Pause bei den Datenlieferungen geben, aber beim ARZ Darmstadt wollen die Verantwortlichen nichts überstürzen. Ab Februar könnten die verschlüsselten Rezeptdaten womöglich schon wieder wie gewohnt vermarktet werden. Um die Kontinuität der Auswertungen zu gewährleisten, könnten dann auch die Januardaten nachgereicht werden, heißt es.

Mittelfristig möchte das ARZ Darmstadt auch wieder dem ARZ Haan zusammenarbeiten. Doch in Nordrhein-Westfalen ist die Abstimmung mit den Datenschützern noch nicht abgeschlossen. Immerhin: Bei einem Treffen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Ulrich Lepper wurde der Dialog wieder aufgenommen. Ein Gerichtsverfahren wurde hier vorerst abgewendet, die Lage hat sich entspannt.

Zwei andere Beteiligte streiten dagegen schon vor Gericht. Das NARZ hatte die Datenlieferungen an IMS eingeschränkt. Hintergrund sollen Vorbehalte der Bremer Datenschutzbehörde gewesen sein. IMS hatte daraufhin die Zahlungen an das NARZ massiv gekürzt. Dagegen richtet sich die Klage des Rechenzentrums, die formal von der Gesellschaft für Informations- und Datenverarbeitung (GfI) geführt wird.

Vor dem Landgericht Frankfurt wurde am vergangenen Freitag erstmals verhandelt. Wenn sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen, fällt in diesem Jahr keine Entscheidung mehr: Das Gericht hat die Urteilsverkündung auf den 31. Januar terminiert – laut einem Gerichtssprecher etwas später als gewöhnlich, da die Parteien weitere Schriftsätze austauschen wollen.

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