Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Großhandelmarge komplett für den Wettbewerb freigegeben. Das Urteil war in der Branche mit größter Spannung erwartet worden: Beobachter hatten gewarnt, dass eine anders lautende Entscheidung zahlreiche Apotheken in den Ruin getrieben hätte. Der Großhandel hatte gehofft, dass man in Karlsruhe der Rabattschlacht ein Ende setzen würde. Das sagt die Branche zum Skonto-Urteil.
Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns aktuelle nicht in einem Schnellschuss äußern. Wir werden das Urteil im Vorstand heute noch beraten und dann eine Pressemitteilung herausgeben. Dr. Thomas Trümper
Phoenix
Wir haben heute früh von dem Urteil Kenntnis erlangt. Wir werden dieses Urteil intern analysieren, bevor wir gegebenenfalls ein Statement abgeben.
Noweda
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes und freuen uns als apothekereigenes Unternehmen für unsere mehr als 9000 Mitglieder über den positiven Prozessausgang. Der BGH erkennt mit seiner Entscheidung an, dass Skonti als Äquivalent für vorfällige Zahlungen grundsätzlich nicht als Rabatte anzusehen sind: Eine richtige und logische Entscheidung, die die kaufmännischen Aspekte im Betrieb einer Apotheke angemessen berücksichtigt.“ Dr. Michael P. Kuck
Avie/Kohlpharma
Wir begrüßen ausdrücklich die weise Entscheidung des BGH, die sehr im Interesse der Apotheken liegt. Sie erkennt an, dass der Apotheker nicht nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen ist, sondern eben auch Musskaufmann. Als solcher muss er die Spielräume haben, die notwendig sind. Jörg Geller, Dominik Klahn
Elac Elysée
Das, was wir immer schon gehofft haben, ist nun amtlich. Für Zahlungsziele gibt es logischerweise Skonti in jeder Branche, so nun auch bestätigt in unserer Branche. Eine logische und vernünftige Entscheidung, die ansonsten einen hohen wirtschaftlichen Aufwand für die Umsetzung alternativer Modelle erfordert hätte. Ein schöner Tag! Frank Baer
Sanacorp
Heute haben die obersten Bundesrichter ihr Urteil verkündet und darin die Auslegung der relevanten Gesetzesvorgaben nun für alle Marktteilnehmer verbindlich konkretisiert. Mit dieser Entscheidung hat der BGH alle Zweifel aus der Welt geräumt und die von Sanacorp seit jeher praktizierte Trennung von Rabatt und Skonto im Rahmen der Konditionsgestaltung für rechtskonform und zulässig erklärt. Genau dies begrüßen wir als Apothekerunternehmen im Sinne unserer Mitglieder und Kunden ausdrücklich.
MVDA
Der Apotheker ist Heilberufler und Kaufmann zugleich und dies hat das Urteil eindrucksvoll bestätigt, zumindest hat der BGH heute so geurteilt. Das bedeutet aber auch, dass man weiterhin am Packungsumsatz und nicht ausreichend an der pharmazeutischen Leistung gemessen werden wird. Dies ist gleichzeitig ein Auftrag und bestätigt uns in unserem eingeschlagenen Weg: Die pharmazeutische Kompetenz muss weiter gestärkt werden, damit der Apotheker noch deutlicher als Heilberufler wahrgenommen wird und nicht mehr aus der pharmazeutischen Betreuung des Patienten wegzudenken ist. Heute haben wir einen kleinen Sieg errungen, aber ob es sich letzten Endes um einen Pyrrhussieg handeln wird, werden wir sehen. Gabriele Hame-Fischer, Dr. Holger Wicht
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