Schadhafte Beatmungsgeräte

Prozess gegen Philips: AOK rät zu Sammelklage Patrick Hollstein, 18.11.2024 14:41 Uhr

Der AOK-Bundesverband ermutigt seine Versicherten, sich einer Schadenersatzklage gegen Philips anzuschließen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Patientinnen und Patienten, die ein potenziell schadhaftes Beatmungsgerät der Firma Philips Respironics genutzt haben, können sich bis zum 31. Dezember einer Sammelklage in Italien anschließen. Darüber informiert der AOK-Bundesverband. Für die Betroffenen entstünden auch im Falle einer möglichen Niederlage vor Gericht keinerlei Anwalts- oder Prozesskosten.

Hintergrund ist ein im Sommer 2021 öffentlich gewordener Serienschaden bei Philips-Beatmungsgeräten, die bei beatmungspflichtigen Patientinnen und Patienten zur Anwendung gekommen sind. In den Geräten wurde ein Schaumstoff verbaut, der sich zersetzen und eingeatmet werden kann. Laut Hersteller kann die Nutzung der betroffenen Geräte schwere Folgen für die Gesundheit haben, auch ein toxisches oder karzinogenes Risiko kann nicht ausgeschlossen werden.

Der Hersteller soll, so die Ermittlungen der zuständigen US-Aufsichtsbehörde FDA, spätestens seit dem Jahr 2015 von den potenziellen Gesundheitsgefahren gewusst, die Geräte aber dennoch auf dem Markt gelassen und weiter in den Verkehr gebracht haben, informiert der AOK Bundesverband.

Klage ohne Risiko

Daher werden potenziell betroffene Versicherte mit einem persönlichen Anschreiben darauf hingewiesen, dass sie ihre Ansprüche durch einen Beitritt zu einer Sammelklage in Italien sichern können. Betroffene können sich zusätzlich online unter dem Suchbegriff „Sammelklage Philips“ informieren.

Anders als in Deutschland ist in Italien demnach eine Sammelklage ohne den Nachweis eines derzeit kausal belegbaren Gesundheitsschadens möglich, somit auch bei rein psychischen Gesundheitsschäden. Für eine Teilnahme an der Sammelklage ist es laut AOK Bundesverband ausreichend, dass die betroffenen Versicherten belegen, mit einem Gerät aus dem Rückruf versorgt worden zu sein. Da den Versicherten bei einer Klageabweisung keinerlei Kosten entstünden und im Erfolgsfall ein Schmerzensgeld an die einzelnen Versicherten ausgezahlt werde, bestünden bei der Sammelklage in Italien keine Kostenrisiken. Durch die Teilnahme an der Sammelklage werde verhindert, dass mögliche Ansprüche verjährten.

Mehr Rechte für Versicherte

Die Information zur Sammelklage in Italien ist laut AOK-Bundesverband ein Bestandteil des allgemeinen Engagements zur Stärkung der Rechte ihrer Versicherten in Deutschland. Der AOK-Bundesverband kritisiert, dass die Rechte von Versicherten in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich besser geschützt seien als hierzulande.

Beispiel dafür sei auch ein 2009 bekannt gewordener Vorfall von defekten Brustimplantaten. Betroffene in Deutschland hätten – anders als Betroffene in anderen Ländern – keine Entschädigung erhalten. Man hoffe, mit der Unterstützung der Sammelklage gegen Philips einen Durchbruch bei der Durchsetzung von Patientenrechten zu erreichen. Die Kritik richtet sich hier auch gegen die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag eine Reform des Patientenrechtegesetzes versprochen, diese aber bislang nicht umgesetzt habe.