PrEP: Die Kasse zahlt Nadine Tröbitscher, 02.09.2019 11:24 Uhr
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) trat im Mai in Kraft. Seit dem 1. September ist die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) Bestandteil der Bundesmantelverträge und somit reguläre Leistung der Krankenkassen. Das sind die Voraussetzungen.
Gesetzlich Versicherte mit einem substantiellen Risiko für eine HIV-Infektio, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf ärztliche Beratung rund um die PrEP, Arzneimittel sowie auf Untersuchungen, die bei der medikamentösen Therapie erforderlich sind. Geregelt ist dies in § 20j TSVG und gilt nicht für die privaten Krankenversicherungen.
Ziel ist es, die Zahl der Neuansteckungen zu senken. In Deutschland lebten nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) Ende 2017 etwa 86.000 Menschen mit HIV. Etwa 2700 Neuinfektionen wurden gezählt. „PrEP ist ein wirksamer Schutz gegen HIV. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die HIV-Infektionszahlen durch PrEP deutlich gesenkt werden können. Dem Wildwuchs, den es derzeit rund um PrEP in Deutschland gibt, wollen wir ein strukturiertes Angebot entgegensetzen. Denn nur richtig genommen, wirkt es. Falsch gemacht, steige im Gegenteil eher das Risiko von Resistenzen und Ansteckungen, so Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das Gesundheitsministerium wird nach eigenen Angaben die Wirkung der PrEP bis Ende 2020 evaluieren.
Anspruchsberechtigte Versicherte sind Personen mit einem erhöhten Risiko. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben festgelegt, wer zu den Risikogruppen zählt. Das sind:
- Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben oder Transgenderpersonen, die angeben, analen Geschlechtsverkehr ohne Kondom zu praktizieren oder innerhalb der letzten drei bis sechs Monate praktiziert zu haben beziehungsweise bei denen in den letzten zwölf Monaten eine sexuell übertragbare Krankheit diagnostiziert wurde
- Partnerschaften, in denen ein Partner HIV-positiv ist und entweder keine antiretrovirale Therapie (ART) oder eine nicht suppressiven ART bekommt oder sich in der Anfangsphase einer ART befindet
- Verordnung nach individueller Prüfung, beispielsweise bei: Drogenabhängigen, die keine sterilen Injektionsmaterialien verwenden oder Personen, die ohne Kondom Geschlechtsverkehr mit einer Person haben, bei der undiagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist.
Wer darf verordnen? Nicht jeder Arzt darf die PrEP zu Lasten der Kasse verordnen. Berechtigt sind HIV-Schwerpunktpraxen, also Mediziner mit einem Nachweis über die fachliche Befähigung sowie Ärzte mit Sondergenehmigung.
Was darf verordnet werden? Die für die PrEP zugelassene Wirkstoffkombination ist Emtricitabin (FTC) 200 mg/ Tenofovirdisoproxil (TDF) 245 mg. Seit Oktober 2016 hält die Kombination aus den beiden Nukleosidischen-Reverse-Transkriptase-Inhibitoren (NRTI) eine Zulassung für die PrEP. Die Fixkombination wird im Rahmen der PrEP einmal täglich eingenommen. Indiziert ist das Präparat in Kombination mit Safer-Sex bei Erwachsenen mit einem hohen HIV-Risiko, um die Gefahr einer Virusinfektion zu minimieren. Eine Zulassung für die anlassbezogene PrEP hat die Kombination nicht.
Die PrEP kann die Folgekosten reduzieren. Pro Jahr koste die medikamentöse HIV-Prophylaxe etwa 800 Euro, eine HIV-Therapie hingegen im Durchschnitt etwa 20.000 Euro. Dass die PrEP bezahlbar ist, ist auch dem Kölner Apotheker Erik Tenberken zu verdanken. Das Blisterzentrum Kölsche Blister des Apothekers hatte in Kooperation mit Hexal die Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil (FTC/TDF) bezahlbar gemacht. Die Bilanz ist positiv.
Die DAK übernimmt die Kosten für die PrEP bereits seit 1. Januar als freiwillige Satzungsleistung. Bislang mussten die Versicherten das abgerechnete Privatrezept zur Kasse schicken. Pro Quartal wurden 200 Euro abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung erstattet.