GSK ignoriert Bestelldatum

Preiserhöhung bei Shingrix: Apothekerin zahlt drauf

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Berlin -

Jeweils zum 1. und zum 15. des Monats gibt es Preisanpassungen für Arzneimittel. Oftmals handelt es sich um wenige Euro oder gar nur Cents. Beim Impfstoff Shingrix des Herstellers GlaxoSmithKline (GSK) gab es jetzt allerdings eine saftige Erhöhung. Eine Apothekeninhaberin aus Kaiserslautern hat daher noch vor der Anpassung Mitte Januar bestellt – der Hersteller berechnete ihr trotzdem vorab den neuen Preis.

Letzten Freitag, also noch zwei Tage vor der Preisanpassung, brauchte die Apotheke dringend für eine Praxis einige Dosen Shingrix. Die Impfung wird zur Vorbeugung von Herpes zoster und postherpetischen Neuralgien verabreicht. Der Großhandel konnte nicht liefern, obwohl das Medikament einige Tage zuvor noch verfügbar war. Der Inhaberin blieb keine Wahl: Sie bestellte über Pharma Mall, eine bekannte Plattform für das Direktgeschäft mit vielen Originalherstellern. In der Regel sind Arzneimittel darüber beziehbar, die aktuell vom Großhandel nicht lieferbar sind. Somit konnte sie der Praxis zumindest für Montag grünes Licht geben.

„Schweinerei vom Hersteller“

Der Apothekerin fiel dabei auf, dass eine deutliche Preiserhöhung für den besagten Impfstoff anstand. Da sie regelmäßig Praxen über Sprechstundenbedarf mit Shingrix beliefert, bestellte sie einen etwas größeren Bedarf: zwei 10er-Packungen und zehn Einzeldosen. Der Preisvorteil lag bei etwa 600 Euro. Als jedoch die Rechnung kam, traf sie beinahe der Schlag: GSK bediente sich am 13. Januar bereits des Preises vom 15. Januar. „Das ist eine Schweinerei“, findet die Apothekerin. „Schließlich würde man um umgekehrten Fall, eben bei einer Preissenkung, ja auch nicht zwei oder drei Tage im Voraus den günstigeren Preis berechnet bekommen.“

GSK lehnt sich entspannt zurück

Beim Shingrix-Hersteller hat die Inhaberin erstmal niemanden erreicht: Keiner fühle sich zuständig, weder die Debitoren-Buchhaltung noch der Customer-Service. Man werde von einer Warteschleife in die nächste verbunden und versande dort letztlich, klagt sie. Doch die Apothekerin blieb hartnäckig, wollte durchgestellt werden und den Fall klären: „Sie erhalten einen Rückruf“, hieß es zuletzt vom Hersteller. Auf den warte sie noch immer.

Selbst der Außendienst sei zunächst aus allen Wolken gefallen und vermutete einen Fehler. Doch dann wurde sie auf die AGB hingewiesen. Dort gibt es einen entsprechenden Passus: „Es gelten die am Tage des Vertragsabschlusses in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise der Verkäuferin“. So weit, so gut. Der Hersteller verwaltet parallel allerdings noch ein Kundenkonto, in dem ein final gültiger Preis abgebildet wird. Behilft sich GSK also mit einer eigenen Preisliste? Das kann eigentlich nicht sein, denn die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist auch für den Konzern bindend. „Absolut dreist“, empfindet die Apothekerin aus Kaiserslautern: „GSK tut, als sei das völlig normal.“

Und noch etwas ist ihr aufgefallen: Am Tag nach der Preiserhöhung sei Shingrix plötzlich von Großhändlern wieder verfügbar gewesen. Sie vermutet, dass die Unternehmen selbst in Erwartung der Preisanpassung die Ware zurückgehalten haben.

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