Der Kosmetik- und Arzneimittelhersteller Wala muss wegen vermeintlich illegaler Preisbindung eine Strafe von rund 6,5 Millionen Euro zahlen. Dem Bundeskartellamt zufolge soll das baden-württembergische Unternehmen über Jahre hinweg Händler wegen seiner Kosmetikmarke Dr. Hauschka unter Druck gesetzt und Preise mitbestimmt haben. Das Unternehmen hat die Strafe akzeptiert.
Die Kartellwächter hatten die Geschäftsräume des Herstellers im Sommer 2009 wegen zahlreicher Beschwerden von Einzelhändlern und Endverbrauchern durchsucht. Die Ermittler stellten fest, dass der Hersteller spätestens seit 2003 die Einhaltung der selbst ausgesprochenen Preisempfehlungen für die Marke Dr. Hauschka durchgesetzt habe. Der Außendienst habe beispielsweise regelmäßig die Verkaufspreise kontrolliert – waren die Preise zu niedrig, wurden teils Liefersperren verhängt.
Der Firma aus Bad Boll wird unter anderem vorgeworfen, Händler zu Preisempfehlungen für Dr. Hauschka-Produkte verpflichtet zu haben. „Wala hat sein Vertriebssystem systematisch auf die strikte Einhaltung vorgegebener Endverbraucherpreise ausgerichtet und Druck auf Händler ausgeübt“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Dadurch sollten geringere Preise verhindert werden.
Anders als eine bloß unverbindliche Preisempfehlung (UVP) sei diese Form der Preisbindung verboten. Die Praxis verhindere Wettbewerb zwischen den Händlern und führe zu künstlich überhöhten Preisen. Auch das selektive Vertriebssystem habe der Durchsetzung der vertikalen Preisbindung gedient.
Wala arbeitet beim Vertrieb von Dr. Hauschka seit 2007 mit Depotverträgen. Insgesamt gibt es 4000 Partner – neben Apotheken beliefert der Hersteller auch Parfümerien, Bio-Supermärkte, Reformhäuser oder Kosmetikgeschäfte. Die Produkte können im Direktvertrieb oder über autorisierte Großhändler bezogen werden.
Die Einschränkungen in den Depotverträgen wie beim Internetvertrieb haben laut Kartellamt die vertikale Preisbindung unterstützt. Außerdem gebe es Beweise, dass der Hersteller mit mehreren bundesweit tätigen Fachhändlern unzulässige Absprachen über die Endverbraucherpreise für Dr. Hauschka-Kosmetik getroffen hatte.
Die Kartellwächter konnten sich mit Wala und den verantwortlichen Mitarbeitern auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung einigen. Das Unternehmen habe sich verpflichtet, in seinen Depotverträgen künftig auf Preisbindung zu verzichten, so das Kartellamt. Außerdem würden unterschiedliche Händler künftig gleich behandelt und der Internetvertrieb nicht unzulässig behindert.
Aktuelle kartellrechtliche Entscheidungen und das einvernehmliche Verfahrensende hätten zu einem geringeren Bußgeld geführt. Gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden. Dann muss sich das Oberlandesgericht Düsseldorf des Falls annehmen.
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