Wenn eine einzelne Vitamin-Ampulle in der 30er-Packung 1,64 Euro kostet, dann dürfte sie in der 200er-Packung doch billiger sein – oder? Nicht unbedingt, denn bei den Preisangaben mangelt es an Transparenz.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Angebote mehrerer Versandapotheken unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Rezeptfreie Tabletten, Kapseln oder Ampullen in größeren Packungen kosten pro Stück manchmal mehr als in kleineren.
Problematisch sei, dass dies auf den ersten Blick schwer zu erkennen ist, kritisieren die Verbraucherschützer. Denn anders als zum Beispiel beim Schmerzgel, wo der Grundpreis je 100 Gramm/Milliliter oder je Kilo/Liter angegeben sein muss, sei es bei rezeptfreien Tabletten und Kapseln nicht gesetzlich vorgeschrieben. Online-Käufer sollten also genau nachrechnen, ob sich der Kauf einer Großpackung lohnt, und nicht nur aus medizinischer Sicht.
Die Verbraucherzentrale NRW untersuchte für ihren Test stichprobenartig die Preise bei zehn großen Versandapotheken, dazu gehörten unter anderem DocMorris, Sanicare, Medikamente-per-Klick und die Shop-Apotheke sowie ApoDiscounter, Medipolis und MedPex. Bei rezeptfreien Arzneimitteln lohnt es sich den Verbraucherschützern zufolge auch in der Apotheke um die Ecke lohne nachzurechnen.
Bei fast allen Versandapotheken fanden die Verbraucherschützer Beispiele für teurere Großpackungen. Mal seien das nur zwei Cent gewesen. Aber es gab auch Angebote für 30 Vitaminampullen für 50 Euro, das Hunderter-Gebinde sollte hingegen 200 Euro kosten. Somit hätte die einzelne Ampulle im 30er-Pack 1,64 Euro gekostet, was 36 Cent billiger war als die Einzel-Ampulle für zwei Euro aus der Großpackung.
Ebenso verwirrend empfanden die Verbraucherschützer die Verwendung unterschiedlicher Einheiten, wie zum Beispiel eine Gramm-Angabe bei der kleinen und eine Kilogramm-Angabe bei der großen Packung.
Als „schräg“ empfand die Verbraucherzentrale auch Preisvergleiche mit einem Apothekenverkaufspreis (AVP). Viele Versender benutzen den Erstattungspreis als REferenz, darüber wurde schon viel vor Gericht gestritten. Versandapotheken „missbrauchten“ den AVP häufig für die Angabe vermeintlicher Ersparnisse und Rabatte, so die Verbraucherschützer. Medikamente-per-klick habe dafür mit „VK“ sogar eine eigene Abkürzung kreiert, den „unverbindlichen Apothekenverkaufspreis per Lauer-Taxe“. Eine weitere Erklärung habe es dazu nicht gegeben.
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