Das Bundeskartellamt hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Phoenix-Tochter ADG und Noventi freigegeben. In einer öffentlichen Erklärung äußert sich Andreas Mundt, Chef der Wettbewerbsbehörde, zum Vorhaben – und räumt ein, dass es für eine abschließende kartellrechtliche Bewertung dieser und anderer Apotheken- und Gesundheitsplattformen zu früh sei.
„Mit der Einführung des E-Rezepts im nächsten Jahr wird es im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln einen erheblichen Innovationsschub geben“, konstatiert Mundt. „Verschiedene Akteure entwickeln momentan digitale Angebote, mit denen Patienten künftig schneller und bequemer ihre verschreibungspflichtigen Medikamente beziehen können.“
Allerdings sieht der Präsident des Bundeskartellamts auch Herausforderungen: „In dieser sensiblen Marktphase achten wir darauf, dass die Märkte offenbleiben und es nicht frühzeitig zu einseitigen Entwicklungen kommt. Insbesondere ist es uns wichtig, dass die stationären Apotheken parallel an mehrere Plattformen angeschlossen sein können und zwischen verschiedenen Angeboten wechseln können. Nicht zuletzt soll es ihnen auch möglich sein, auf gemeinschaftlicher Basis eigene Plattformen zu betreiben.“
Dann beschreibt das Bundeskartellamt in seiner Mitteilung den Markt: Phoenix und Noventi hätten bereits vor dem Zusammenschluss die Apps „deine Apotheke“ und „CallmyApo“ angeboten, über die Patienten Arzneimittel in einer Apotheke ihrer Wahl vorbestellen können. „Ähnliche Angebote stellen die Apps ‚Ihre Apotheken‘ der Apothekergenossenschaft Noweda, ‚Apora‘ von Pro AvO sowie ‚Meine Apotheke‘ dar.“
Große Versandapotheken wie DocMorris und Shop Apotheke ermöglichten bereits seit längerem den Bezug von Medikamenten über das Internet. Nach Presseberichten strebten sie ebenfalls die Einbindung von stationären Apotheken in ihre Vertriebssysteme an. „Schließlich können auch allgemeine Online-Marktplätze in den Startlöchern für den Vertrieb von Medikamenten stehen, sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllen.“
„Für eine abschließende kartellrechtliche Bewertung dieser und anderer Apotheken- und Gesundheitsplattformen ist es zu früh. Das hängt auch von der zukünftigen konkreten Ausgestaltung und dem tatsächlichen Betrieb der Plattformen ab“, so das Kartellamt. „Allerdings begegnet der Umstand, dass die Leistungserbringer auf der Plattform, nämlich die Apotheken, über Noventi gemeinsam eine Plattform (mit-)betreiben, keinen kartellrechtlichen Bedenken. Die Erfahrungen mit Online-Marktplätzen in anderen Bereichen zeigen vielmehr, dass es zur Vermeidung von Abhängigkeiten sinnvoll sein kann, gerade auch den elektronischen Kontakt zum Kunden selbst in der Hand zu behalten.“
Dass sich das Kartellamt in einer Mitteilung äußert, ist ungewöhnlich. In der Vergangenheit hatte die Behörde wenig Federlesen gemacht: So wurden diverse Zukäufe etwa von DocMorris durchgewinkt, weil es ja noch Konkurrenz vor Ort gibt. Auch mit dem „Zyto-Duopol“ gab es keine Probleme, genauso wenig wie mit dem Merger von Gehe und Alliance Healthcare.
Offenbar macht man sich aber in Bonn Gedanken, wie man mit solchen Konstellationen umgeht. Auch in anderen Branchen greifen Plattformen um sich – vom Lieferdienst für Restaurants bis hin zu Banken. Einerseits dürfen sich die Wettbewerbshüter solchen Modellen nicht ohne Grund in den Weg stellen, andererseits müssen Fehlentwicklungen und Abhängigkeiten vermieden werden.
Erst vor Kurzem war die EU-Kommission zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass Amazon mit seinem Gebaren das Wettbewerbsrecht verletzt – und hatte gleich zwei Kartellrechtsverfahren eingeleitet. In den USA gibt es Pläne des Kongresses, Amazon, Google und andere Tech-Riesen zu fairem Wettbewerb zu zwingen oder in letzter Konsequenz gar zu zerschlagen.
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