OTC-Hersteller wünschen sich naturgemäß mehr Freiheiten in der Werbung. Die Ellenbogen werden vor allem dann ausgefahren, wenn neue Konkurrenzprodukte auf den Markt kommen. Doch vergleichende Werbung ist genauso wie die Empfehlung durch Fachkreise oder Prominente verboten. Dr. Willmar Schwabe findet diese Vorgaben nicht mehr zeitgemäß. Der Phytohersteller würde die Endverbraucher gerne explizit informieren, welchen Wettbewerbern er überlegen ist.
Die Forderung von Schwabe kommt zu einem Zeitpunkt, an dem es in den Apotheken erstmals Konkurrenz zu Umckaloabo gibt. Hexal hat im Januar mit Pelasya ein eigenes Pelargonium-Präparat auf den Markt gebracht. Auch Ratiopharm bietet ein Generikum an.
Während die Teva-Tochter mit Schwabe zusammenarbeitet und den Originalexktrakt EPs 7630 nutzt, hat Hexal einen eigenen Extrakt durch die Registrierung gebracht. Seitdem kommt es in den Apotheken zum Schlagabtausch: Hexal versucht, die Apotheker von der ähnlichen Wirksamkeit bei breiterer Indikation zu überzeugen. In einer Anzeige für Fachkreise hat der Generikakonzern sogar die HPLC-Kurven beider Extrakte als Qualitätsvergleich abgedruckt. Der Schwabe-Außendienst erklärt dagegen, warum die Produkte nicht vergleichbar sind.
Dr. Traugott Ullrich, Marketing- und Vertriebschef bei Schwabe, würde sich mit seinen Produkten am liebsten auch gegenüber den Endverbrauchern von der Konkurrenz abgrenzen: „Ich habe ein großes Interesse daran zu sagen, dass der Extrakt in Pelasya nicht mit Umckaloabo vergleichbar ist.“
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) wurde zwar über die europäische Schiene bereits gelockert. Hersteller dürfen seitdem bei Endverbrauchern für Mittel gegen Schlaflosigkeit oder Stimmungsaufheller werben; auch Patientenschicksale sind nicht mehr tabu. Vergleichende Werbung ist aber weiterhin verboten: Außerhalb der Fachkreise darf nicht mit Angaben für Präparate geworben werden, „die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel oder einer anderen Behandlung entspricht oder überlegen ist.“
Laut Ullrich sind solche Vorgaben realitätsfern: Das HWG gehe nicht von einem mündigen Patienten aus. „Endverbraucher versorgen sich mittlerweile unabhängig von Arzt und Apotheken mit Informationen über Krankheiten und Arzneimittel.“ Für Hersteller gebe es aber keine Möglichkeit, auf unterschiedliche wissenschaftliche Belege hinzuweisen.
Die Forderung würde Ullrich am liebsten über die Pharmaverbände nach Berlin tragen. Der Arzt leitet im Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation; Schwabe ist außerdem Mitglied im Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) und im Aktionsbündnis „Zukunft Phytotherapie“, um das es allerdings ruhig geworden ist.
Ullrich ist sich bewusst, dass es innerhalb der Branche unterschiedliche Meinungen zu dem Thema gibt. Wohl aus diesem Grund wirbt Schwabe derzeit im Alleingang für die Bedeutung der Phytotherapie und eine Lockerung der Werbevorschriften.
Gegenüber den Fachkreisen lotet Schwabe bereits die Grenzen der vergleichenden Werbung aus: In einer aktuellen Anzeige für Pinimenthol verweist der Hersteller nicht nur auf den höheren Anteil an ätherischen Ölen gegenüber Bronchoforton (Winthrop), Transpulmin (Meda), Wick Vaporub (Wick) und Pulmotin (Serumwerk Bernburg), sondern auch auf den besseren Preis pro Gramm und die längere Haltbarkeit nach Anbruch.
Werbung für OTC-Produkte mit Apothekern oder PTA hält Ullrich nicht für sinnvoll: „Die Empfehlungen von Apothekern und PTA am HV-Tisch haben einen großen Wert. Was die Werbung gegenüber Endverbrauchern mit Apothekenmitarbeitern in weißen Kitteln in Massenmedien angeht, so gibt es meiner Ansicht nach erfolgversprechendere Ansätze."
Auch auf Reklame mit Prominenten wird laut Ullrich bei Schwabe, anders als bei der Tochterfirma Deutsche Homöopathie Union (DHU), kein Fokus gelegt. „Ich bin kein Verfechter von Testimonial-Werbung, da Prominente oft in verschiedenen Zielgruppen für verschiedene Produkte werben.“
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