Noch immer warten Apotheker in ganz Deutschland auf den Besuch ihres Großhandelsvertreters. Als einer der ersten Anbieter hatte Phoenix vor gut einem Monat sein Konditionenmodell auf den Tisch gelegt. Beim Marktführer bleibt der Rabatt umsatzabhängig. Allerdings wird auch die Packungszahl als neue Kalkulationsgrundlage berücksichtigt: Wer von seinem bisherigen Durchschnittspreis nach oben abweicht, bekommt Prozente abgezogen. Wer vermehrt Niedrigpreiser bestellt, wird belohnt.
Zum Jahreswechsel wird die Großhandelsspanne auf einen Aufschlag von 3,15 Prozent sowie einen Fixzuschlag von 70 Cent je abgegebener Packung umgestellt. Bei 38,50 Euro ist das neue Honorar gekappt. Die Pauschale ist nicht rabattfähig; weil sich die prozentuale Marge auf den Herstellerabgabepreis (HAP) bezieht, liegt der Maximalrabatt bei 3,05 Prozent bezogen auf den Apothekeneinkaufspreis (AEP).
Schon bei der Berechnungsgrundlage müssen die Apotheker umdenken: Phoenix legt nicht mehr den AEP, sondern den sogenannten „rabattfähigen Abgabepreis“ (RAP = AEP ./. 70 Cent) zugrunde, zieht also den Fixzuschlag vom anrechenbaren Umsatz ab. Damit steigt zwar einerseits der Rabatt bei sinkendem RAP– bezogen auf den AEP sinkt aber wegen des Fixzuschlags bei preiswerten Schnelldrehern das erreichbare Rabattniveau auf deutlich unter 2 Prozent.
So liegt der Rabatt noch weiter unter den alten Konditionen auf Basis AEP. Aus diesem Grund stünde bei vielen Apotheken nach bisherigem Verhandlungsstand eine Eins vor dem Komma – nicht nur bei Phoenix. Eine ganze Reihe von Produkten ist gar nicht rabattfähig. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Ausschlüssen und Gebühren, die Rabatt und Skonto aufzehren.
Für das Bonus/Malus-System hat Phoenix für jede Apotheke den durchschnittlichen Packungswert im zweiten Quartal 2011 ermittelt. Wer ab Januar mehr als 10 Prozent nach oben abweicht, bekommt bis zu 0,5 Prozentpunkte von seinem Rabatt abgezogen, wer günstiger ist einen entsprechenden Aufschlag. Einbezogen werden alle Produkte bis 1238,49 Euro – danach ist der prozentuale Zuschlag gedeckelt.
Auch das Skonto – fällig bei Dekadenzahlung – hängt von Umsatz ab. Zugrunde gelegt wird der Nettowert, also abzüglich aller Gebühren und Rabattausschlüsse. Weil so bis zu 40 Prozent verloren gehen, wird es vermutlich für einige Apotheken schwer, den Höchstsatz von 1,5 Prozent zu erreichen.
Ohnehin ist angesichts der Sonderposten fraglich, wie viel Rabatt am Ende wirklich übrig bleibt: Phoenix fährt standardmäßig nur noch eine Tages- und eine Nachttour, danach kostet jede Lieferung 5 Euro. Dazu kommen Energiekostenzuschläge von 1,78 Euro pro Tour. Für Aufträge unter 150 Euro fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro an. Kühlpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel kosten ebenso extra wie Auskünfte oder telefonische Bestellungen. Immerhin: Die Zuschläge sind Verhandlungssache.
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollen die Rabatte sich nicht verändern. Hier wird spannend, wie Phoenix mit dem Herstellerbezugsausgleich umgeht: Im September hatte der Branchenprimus – parallel zu Gehe – seinen Kunden wegen des AMNOG pauschal 0,5 Prozentpunkte abgezogen.
Die Flucht ins Direktgeschäft ist den Apotheken seit gestern verstellt: Mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) wird klargestellt, dass der Großhandelszuschlag auch gilt, wenn Apotheken beim Hersteller einkaufen, und dass dabei die 70 Cent nicht rabattfähig sind. Nur noch bis Jahresende können sich die Apotheken zum HAP bevorraten – und im Niedrigpreisbereich Umstellungsgewinne mitnehmen.
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