Der Kunsthändler Helge Achenbach steht im Verdacht, neben der Aldi-Erbenfamilie Albrecht auch den Pharmaunternehmer Christian Boehringer betrogen zu haben. Das berichtet das Handelsblatt. Boehringer sei Kunde von Achenbach gewesen, der Kunstberater habe ihm den Schaden jedoch bereits erstattet, sagte ein Sprecher des Unternehmers. Den Betrag von 1,2 Millionen Euro, den das Handelsblatt nennt, bestätigte der Sprecher nicht.
Die Ermittler schließen nicht aus, dass sich der Kreis der potenziellen Betrugsopfer noch erheblich vergrößert: Es könne durchaus weitere Geschädigte geben. Die Ermittler nennen weiterhin weder Namen von mutmaßlichen Geschädigten noch Schadenssummen. Begründet wird das mit den Persönlichkeitsrechten: Würden die Schadenssummen bekannt, seien Rückschlüsse auf das Anlagevolumen und damit auf die Kunden möglich.
Achenbach sitzt seit drei Wochen unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft. Er soll für den 2012 verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht über mehrere Jahre Kunstobjekte und Oldtimer gekauft haben und dafür zu hohe Einkaufspreise angegeben haben, wodurch auch seine Provision gestiegen sei. Dafür soll er auch Rechnungen gefälscht haben.
Angezeigt worden der Kunsthändler von der Witwe Albrechts. Nach Informationen des Handelsblatts beläuft sich der Gesamtschaden des mutmaßlichen Betrugs an Albrecht auf 18 Millionen Euro. Achenbachs Familie und seine Anwälte weisen die Vorwürfe zurück.
Laut Bericht soll Achenbach Boehringer beim Kauf von Kunstobjekten auf ähnliche Weise wie den Aldi-Erben betrogen haben. Boehringer und Achenbach hatten sich nach Informationen der Zeitung durch die Berenberg-Bank kennengelernt. Die Privatbank hatte mit Achenbach die Tochtergesellschaft „Berenberg Art Advice“ gegründet, die Kunstsammlungen aufbauen und verwalten sollte.
„Berenberg Art Advice“ war vor einem Jahr überraschend wieder aufgelöst worden. Die Trennung von Achenbach und die Auflösung der Firma „ging von uns aus“, sagte ein Sprecher der Bank.
Boehringer steht jetzt den Ermittlern als Zeuge zur Verfügung. Die Wiedergutmachung mache die Straftat nicht ungeschehen, sagte eine Sprecherin der Essener Staatsanwaltschaft.
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