Großhandel

AstraZeneca kürzt Skonto

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Berlin -

Vier beziehungsweise drei Jahre ist es her, dass Novo Nordisk und Novartis für Unruhe im Markt sorgten. Die beiden Pharmakonzerne hatten damals ihre Einkaufskonditionen gegenüber den Großhändlern gekürzt und damit Lieferengpässe provoziert. Jetzt setzt mit AstraZeneca ein weiterer Hersteller den Rotstift an.

Nach bislang unbestätigten Informationen ändert AstraZeneca die Regelungen zum Skonto. Dem Vernehmen nach geht es um eine Kürzung von 1,5 auf 0,8 Prozent, was angesichts der Mengen Belastungen in Millionenhöhe bedeutet. Der Konzern will sich zu dem Thema nicht äußern, da es sich bei den Einkaufskonditionen mit den Großhändlern um bilaterale Verträge handele. Auch die Lieferanten halten sich mit offiziellen Äußerungen aus demselben Grund zurück.

Mindestens zwei Anbieter sind betroffen, andere Großhändler haben dagegen offenbar noch keine Post aus Wedel bekommen. Allerdings dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die gesamte Branche von AstraZeneca angesprochen wird. Hintergrund könnten die aktuellen Sparmaßnahmen beim britischen Pharmakonzern sein, der auch Arbeitsplätze zum Opfer fallen sollen.

Novo Nordisk hatte im August 2010 wegen der Erhöhung des Herstellerrabatts kurzfristig sein Skonto bei Zahlung innerhalb von 18 statt 30 Tagen von 1,5 auf 0,5 Prozent gekürzt. Die meisten Großhändler hatten sich zunächst geweigert, die neuen Bedingungen zu akzeptieren, und weiterhin zu den alten Konditionen bestellt – allerdings ohne Erfolg: Handschriftliche Faxbestellungen auf Grundlage der alten AGB waren von Novo Nordisk nicht ausgeführt worden.

Innerhalb kurzer Zeit waren die Insulin-Bestände der Großhandelsniederlassungen abverkauft; die Apotheken mussten direkt beim Hersteller bestellen und Wartezeiten von mehreren Tagen in Kauf nehmen. Anfang September einigte sich der Konzern mit seinen Großabnehmern.

Im Oktober 2011 kam es zu neuen Problemen: Novartis kürzte das Skonto ebenfalls von 1,5 auf 0,5 Prozent, die Großhändler gingen auf die Barrikaden: Die Noweda verteilte Vorlagen für Protestbriefe an ihre Kunden, die diese zu Tausenden unterschrieben und nach Nürnberg schickten. Gehe sprach als Erstbetroffener von einem „kartellrechtsrelevanten Tatbestand der Diskriminierung“, Phoenix zog für seinen Belieferungsanspruch vor Gericht.

Am Ende schaltete sich sogar das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein und stellte eine Gesetzesänderung in Aussicht, um die Behörden zu ermächtigen, bei „Gefahr eines Versorgungsmangels“ eingreifen zu können – und etwa die Belieferung bestimmter Apotheken anordnen zu dürfen. Dazu kam es nicht, stattdessen einigten sich Hersteller und Großhändler im Dezember auf eine Kürzung auf 1 beziehungsweise später 0,8 Prozent zuzüglich Leistungsvergütung.

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