Pharmaindustrie

Takeda stolpert über Kugelschreiber

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Berlin -

Die Pharmaindustrie ist sehr bemüht, jeden Eindruck unzulässiger Einflussnahme auf Ärzte und Apotheker zu vermeiden. Im Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) haben sich die Hersteller daher einen Ehrenkodex gegeben. Wer sich nicht an die Verhaltensregeln hält, muss mit Strafen rechnen. Auch 2014 wurden allerdings die meisten Verfahren eingestellt. Takeda musste „bluten“: Der Konzern zahlte 5000 Euro Strafe – wegen verschenkter Kugelschreiber und Schlüsselanhänger.

Seit Juli 2014 hat der FSA Geschenke von Pharmaunternehmen an Angehörige der Fachkreise grundsätzlich untersagt. Das betreffe produktbezogene wie nicht produktbezogene Werbung – und damit auch Kugelschreiber, unterstreicht der Verein. Weiterhin zulässig sei die Verteilung von „einfachen Schreibblöcken und geringwertigen Schreibstiften“ nur bei Veranstaltungen, die vom Herstellern selbst organisiert werden.

Daran hat sich Takeda nicht gehalten: Der japanische Konzern hatte beim Bayerischen Chirurgenkongress Ende Juli 2014 an seinem Stand je etwa 30 Kugelschreiber und Schlüsselanhänger mit dem Firmenlogo ausgelegt und teils abgegeben. Damit handelte sich Takeda eine Abmahnung vom FSA ein und musste eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro zahlen.

Laut Jahresbericht wurden 2014 insgesamt 82 Fälle beim FSA gemeldet. 75 davon sind abgeschlossen, wobei 90 Prozent dieser Verfahren eingestellt wurden. Es gab drei Abmahnungen mit Unterlassungsforderungen, zudem eine rechtskräftige Entscheidung der Schiedsstelle in der ersten Instanz und drei in der zweiten Instanz. Fälle von „Wiederholungstätern“ – drei Verstöße innerhalb von zwei Jahren – werden intern an die zweite Instanz weitergegeben.

Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz kann das hauseigene Tribunal Geldstrafen gegen die Unternehmen verhängen. Können zunächst zwischen 5000 und 200.000 Euro fällig werden, muss in der zweiten Instanz mit Strafzahlungen von bis zu 400.000 gerechnet werden. Das Geld kommt gemeinnützigen Organisationen zugute.

Ende 2013 hatte der FSA zudem einen Transparenzkodex verabschiedet. Dieser verpflichtet die Hersteller dazu, ab diesem Jahr alle Zuwendungszahlungen an Angehörige der Fachkreise und medizinische Einrichtungen aus 2015 auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Das betrifft mittelbare und unmittelbaren Geldleistungen sowie vermögenswerte Zuwendungen.

Insgesamt 60 Pharmafirmen haben sich dem Verein angeschlossen, 26 weitere akzeptieren den Kodex. Verstöße von Herstellern gegen den Kodex können entweder von Mitgliedern oder Dritten gemeldet werden.

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