PetMedical bietet in Apotheken unter der Marke Pet Health Association (PHA) Tierprodukte an. Zum Sortiment gehören Floh- und Zeckenschutzmittel, spezielle Nahrungsergänzungen sowie Futter. Tierliebe Apothekenmitarbeiter werden künftig besonders bevorzugt: Sie erhalten einen Rabatt auf eine Futterlinie.
Angestellte erhalten bei Bestellungen für das eigene Haustier über den Großhandel bis zu 50 Prozent Rabatt. Apothekenmitarbeitern werde durch den Nachlass der Weg in den Zoohandel erspart. Wie genau sichergestellt wird, dass die Produkte für den Eigenbedarf bestimmt sind, war nicht zu erfahren. PHA wird in Apotheken vom Dienstleister Kyberg Experts vertrieben.
Hintergrund der Werbeaktion ist eine veränderte Rezeptur der Futter Sensitive Nutrition für Hunde und Katzen. Beide Mixturen seien jetzt getreidefrei. Denn für reine Fleischfresser seien Reis oder Weizen nur schwer verdaulich. Einer der Hauptbestandteile ist dagegen Kartoffel.
PetMedical hat sich auf Selbstmedikation für Haustiere spezialisiert. Die Firma bietet Produkte für Hunde, Katzen und Pferde an. Das Sortiment reicht von Parasitenmittel über Produkte für Haut und Fell, Magen und Darm, Augen, Ohren und Zähne. Die Artikel werden apothekenexklusiv vertrieben.
Die Marke PHA gehört zur Firma PetMedical mit Sitz in Unterhaching bei München. Das Unternehmen geht auf Benedikt Pfander und Dr. Albert Schaper zurück, letzterer ist 2014 ausgestiegen. 2010 weitete die Firma den Vertrieb nach einem Test mit zehn Apotheken aus. Die Produkte sind in Deutschland Österreich und der Schweiz erhältlich.
2015 lebten in Deutschland laut Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) rund 30 Millionen Hunde, Katzen, Kleinsäuger und Vögel. Hinzu kommen Zierfische und Terrarientiere. Insgesamt gab es in 43 Prozent aller Haushalte in Deutschland Haustiere. Knapp jeder dritte Haushalt mit Kindern hält Haustiere.
Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel sind für Apotheken nur ein Randgeschäft. Das liegt auch daran, dass Tierärzte verschreibungspflichtige Medikamente für ihre Kunden selbst abgeben dürfen. Das ist in der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) geregelt.
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