Personalberatung

Headhunter in der Offizin Carolin Bauer, 20.07.2015 14:04 Uhr

Berlin - 

Bei Anruf Abwerbung. Headhunting von Führungskräften ist in der Industrie längst Standard. Auch in Apotheken melden sich Personalberater und suchen nach wechselwilligen Angestellten. Vor allem Apotheker stehen im Visier von Pharmaindustrie und Inhabern. Wird ein Headhunter engagiert, sollten Pharmazeuten das Angebot genau prüfen. Bei der Suche gibt es außerdem rechtliche Grenzen, an die sich Personalberater halten müssen.

Die Stellensuche nach neuen Apothekern oder PTA geschieht in Apotheken meist über Mund-zu-Mund-Propaganda oder das Anzeigengeschäft. Headhunting ist noch eine Randerscheinung. „Die Industrie sucht häufiger nach Apothekern als die Inhaber“, sagt Dr. Regina Ruppert. Die Geschäftsführerin der Berliner Beratungsfirma Selaestus Personal Management ist seit 17 Jahren in der Branche tätig. Doch es gibt Inhaber, die professionellen Beistand wollen. „Personalberatung lohnt sich für einen Apotheker in der Regel dann, wenn er einen Nachfolger sucht“, so Ruppert.

Die Unternehmerin rät Apothekern, sich bei der Suche Zeit zu nehmen. Außerdem sollte die Firma geprüft werden: „Auftraggeber sollten sich vorab genau über das Geschäftsmodell des Personalberaters informieren“, sagt sie. Die Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter bedeute mehr als kurze Telefonate oder Lebensläufe weitergeben.

Auch bei den Begrifflichkeiten ist Vorsicht geboten: „Es ist wichtig zwischen Personalvermittlern und Personalberatern zu unterscheiden. Letztere handeln nach verbindlichen Qualitätskriterien und begleiten sehr professionell den gesamten Suchprozess von A bis Z“, sagt Ruppert. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) hat etwa Berufsgrundsätze definiert, die für Verbandsmitglieder gelten.

Den BDU-Richtlinien zufolge müssen Berater ihre Auftraggeber über alle für die Zusammenarbeit wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen informieren. Bevor die Suche beginnt, soll mit dem Inhaber in einem umfangreichen Gespräch das Anforderungsprofil festgelegt werden. Dabei geht es laut Ruppert um fachliche Voraussetzungen, in welchen Regionen gesucht werden soll, den Führungsstil oder persönliche Wertvorstellungen.

Bei der Suche rufen Personalberater auch in Apotheken an und versuchen Mitarbeiter abzuwerben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2004 festgelegt, dass es sich dabei nur um ein kurzes Telefonat handeln darf. Die Zeit ist nicht genau definiert, soll aber für eine kurze persönliche Vorstellung, der Frage nach möglichem Interesse am Job sowie für einen Kontaktaustausch reichen. „Die Rechtssprechung des BGH ist das Maß aller Dinge für Personalberater“, sagt BDU-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Kai Haake. Längere Abwerbegespräche seien nur in der Freizeit erlaubt. Beginnt der Berater mit der Werbung für die Stelle, kann er abgemahnt werden.

Der potentielle Personalberater sollte zunächst selbst zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden, rät Ruppert, die auch BDU-Vizepräsidentin ist. „Da lassen sich viele Fragen direkt klären.“ Die Verträge sollten vom einem Rechtsanwalt geprüft werden, sagt Andreas Leitner, Berater bei der Münchener Beratungsfirma Personalzirkel. Auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei wichtig.

Laut Leitner hat die direkte Ansprache an Hochschulen, auf Jobmessen oder bei Fachtagungen stark zugenommen. „Qualifzierte Apotheker findet man, indem man kreative Wege geht und sich dort aufhält, wo sich Apotheker, PTA oder PKA austauschen oder informieren“, sagt er.

Auch Krankenhäuser oder Krankenkassen hielten die Augen nach Pharmazeuten offen. „In der Pharmaindustrie werden Apotheker in verschiedensten Bereichen wie Forschung und Entwicklung, Arzneimittelherstellung und -prüfung sowie als sachkundiger Berater gesucht.“

Das Honorar für Personalberater ist in der Branche meist in drei Raten aufgeteilt. Das erste Drittel wird bei der Vertragsunterzeichnung fällig, die nächste Zahlung bei der Vorstellung der Kandidaten. Der Rest wird bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages überwiesen. „Das Honorar richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen des zukünftigen Mitarbeiters und liegt etwa zwischen 20 und 30 Prozent“, so Ruppert.

Ein angestellter Approbierter mit fünf Jahren Berufserfahrung erhält laut Tarifvertrag ein Jahresgehalt von rund 42.600 Euro. Darin ist die Vergütung für Notdienste in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen eingeschlossen. In diesem Falle würde der Headhunter zwischen 8520 und 12.780 Euro kassieren.

In der Branche tummeln sich allerdings auch unseriöse Anbieter. Die Rats Apotheke im niedersächsischen Wedemark hat einer vermeintliche Betrügerin einen Auftrag erteilt und 600 Euro verloren. Die angebliche Personalberaterin hatte sich nach Zahlung der ersten Rate nicht mehr gemeldet und ist nicht mehr zu erreichen.

Uschi Oestreich ist in der Apotheke ihres Mannes für die Personalplanung zuständig. „Wir haben beim Arbeitsamt seit Februar nach einem Apotheker gesucht“, sagt sie. Daraufhin hatte sich die Personalberaterin gemeldet. Doch seit Wochen hat die Apotheke nichts mehr von der Frau gehört. Außerdem hätten sich die angegebenen Referenzen als Lügen herausgestellt. Oestreich wird vermutlich jetzt einen Rechtsanwalt einschalten.