Wick wagt PTA-Werbung Alexander Müller, 05.12.2013 11:11 Uhr
Für OTC-Hersteller gibt es nichts Besseres als die Empfehlung durch den Arzt oder Apotheker, am besten durch beide. Die Realität für viele Produkte sieht anders aus – deshalb gibt es TV-Spots. Nur, im Fernsehen dürfen Männer und Frauen in weißen Kitteln keine Arzneimittel empfehlen. Für die Erkältungsprodukte der Marke Wick von Procter & Gamble (P&G) wirbt seit Anfang der Woche eine PTA. Damit testet der Hersteller auch die neuen Grenzen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) aus.
Für den TV-Spot hatte P&G eigens eine Ausschreibung unter PTA durchgeführt. Von den 300 Bewerbern wurden zehn zum Casting eingeladen. Gewonnen hat Hannelore Schnitzler aus Krefeld, die jetzt den Schleimlöser von Wick anpreist. Man habe sich bewusst für eine PTA entschieden, weil diese die Kunden meistens zu Erkältungsprodukten berieten, heißt es bei P&G.
Die Wahl wirft aber auch eine interessante rechtliche Frage auf. Mit der AMG-Novelle wurde das HWG an europäisches Recht angepasst. Geändert wurde unter anderem der Passus zur Arzneimittelwerbung mit Ärzten und Apothekern. In der alten Fassung war Werbung mit Heilberuflern in „Berufskleidung“ oder in Ausübung ihrer Tätigkeit verboten. Die neue Regelung verbietet etwas allgemeiner Empfehlungen von Wissenschaftlern und „im Gesundheitswesen tätigen Personen“.
Auf den ersten Blick zählt die PTA im Wick-Spot eindeutig zu diesem Personenkreis. Allerdings ist der Begriff im Gesetz nicht definiert. Selbst Wettbewerbsrechtler sind sich daher nicht sicher, ob nur Ärzte und Apotheker gemeint sind, oder auch PTA.
Definiert sind an anderer Stelle im HWG die „Fachkreise“. Dazu zählen neben den Heilberuflern auch Personen, die mit Arzneimitteln Handel treiben. Das könnte bei enger Auslegung auf PTA zutreffen, namentlich erwähnt werden sie allerdings auch hier nicht. Fraglich sei zudem, ob die „Fachkreise“ mit den neu eingeführten „im Gesundheitswesen tätigen Personen“ gleichzusetzen seien, sagen Experten.
Entscheidend ist laut HWG auch, ob das Produkt konkret empfohlen wird. Eine nachgestellte Szene mit einer Übergabe des Arzneimittels dürfte noch nicht unter diese Definition fallen und wäre damit zulässig.
In diesem Punkt ist der Wick-Spot eindeutig: Die PTA wird nicht nur namentlich und in ihrer Funktion vorgestellt, sondern erteilt auch folgenden Ratschlag: „Als pharmazeutische Assistentin empfehle ich bei festsitzendem Husten die neuen Wick Schleimlöser einmal täglich Retard-Kapseln“.
Bei P&G macht man sich keine Sorgen: Der Spot sei wie jede Werbung des Herstellers vor Veröffentlichung von der Rechtsabteilung geprüft worden, sagte eine Sprecherin. Im Vergleich zur Konkurrenz sei man wesentlich strikter bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben.