Produktzugabe: Strafe für Apotheker Julia Pradel, 10.09.2014 13:25 Uhr
Im Streit um Produktzugaben musste eine Apotheke aus Baden-Württemberg eine Niederlage einstecken: Die Wettbewerbszentrale hatte den Verkauf von Ambro Ratiopharm (Ambroxol) mit einem Gratis-Desinfektionsgel abgemahnt, die Apotheke hatte auf Unterstützung des Herstellers gehofft. Doch weil keine Rückmeldung kam, verstrich die Frist zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und die Sache ging vor Gericht.
Die Werbeaktion verstieß aus Sicht der Wettbewerbszentrale gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Zuwendungen oder sonstige Zugaben verbietet. Zwar sind geringwertige Kleinigkeiten ausgenommen, laut Wettbewerbszentrale hat das Gel aber einen Gegenwert von mehr als einem Euro.
Die betroffene Einhorn-Apotheke in Pforzheim hoffte in dem Streit auf Hilfe von Ratiopharm. Immerhin sei die Kombination direkt bei Ratiopharm zu bestellen gewesen und der Außendienstler habe versprochen, sich um die Sache zu kümmern. Im Vertrauen auf die Zusage ließ die Apotheke die Frist für die Unterlassungserklärung verstreichen. Es kam zum Gerichtsverfahren.
Vor dem Landgericht Karlsruhe hat sich die Apotheke doch noch mit der Wettbewerbszentrale geeinigt und die Unterlassungserklärung abgegeben. Ratiopharm beteiligte sich nicht an dem Verfahren, übernahm aber die Hälfte der Gerichtskosten in Höhe von 900 Euro. Auf den übrigen Verfahrenskosten und 200 Euro, die an die Wettbewerbszentrale gezahlt werden mussten, blieb die Apotheke aber sitzen.
Obwohl man in der Apotheke über diesen Zuschuss froh ist, hat es sich Ratiopharm mit diesem Kunden verdorben: Der Außendienstler erhielt Hausverbot und Bestellungen wurden storniert. Zwar ist der Hersteller nicht ganz aus der Apotheke zu verbannen, zumindest das Direktgeschäft mit der Einhorn-Apotheke hat Ratiopharm aber verloren.
Besonders kritisiert man in der Apotheke, dass Ratiopharm andere Kunden offenbar nicht informiert hat: Die Versandapotheken Sanicare oder Medpex beispielsweise bieten das Set aus Ambroxol und Desinfektionsgel nach wie vor an – auch unter dem Hinweis „gratis“. Die Einhorn-Apotheke hatte aus der Rechtsabteilung von Ratiopharm noch den Tipp bekommen, diesen Hinweis zu streichen und stattdessen mit einem Gesamtpreis für Hustensaft und Desinfektionsgel zu werben.
Sogenannte On-Pack-Promotions sind in Apotheken keine Seltenheit: GlaxoSmithKline hatte dem Cetebe Erkältungs-Trunk vor einem Jahr eine DVD beigelegt, zu Lamisil von Novartis gab es eine Gratistube Eubos-Fußbalsam und zu Fenistil – ebenfalls von Novartis – ein Erste-Hilfe-Set. Der Apothekerverband Nordrhein kritisiert diese Produktbeigaben und will beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München erneut versuchen, On-Pack-Promotions zu verbieten.