Die Deutsche Homöopathie-Union (DHU) darf für ihre Schüßlersalze nicht mit der Schauspielerin Ursula Karven werben. Das Landgericht Karlsruhe verbot am vergangenen Freitag eine entsprechende Kampagne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die DHU hatte im Internet und in Zeitschriften mit Karven geworben. Als „Mutter, Schauspielerin und Unternehmerin“ wird sie unter anderem mit dem Satz zitiert: „Für die Balance zwischen Beruf und Familie bin ich selbst verantwortlich – auch für meine Gesundheit.“
Die Wettbewerbszentrale sieht darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Demnach ist Werbung mit Personen verboten, die weder Wissenschaftler noch im Gesundheitswesen tätige Personen sind, die aber aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können.
Bei Karven werde bewusst deren Prominenz dazu genutzt, den Absatz mit Schüßler-Salzen zu steigern, monierte die Wettbewerbszentrale. Die Werbung lasse keinen Zweifel, dass sich die Schauspielerin voll mit ihrer Aussage identifiziere.
In der Botschaft liege zudem die implizierte Behauptung, dass zu einem verantwortlichen Umgang mit der Gesundheit gehöre, Schüßler-Salze zu verwenden. DHU benutze Karven als „Zugpferd“ für das eigene Geschäft.
Die Karlsruher Richter sahen das offenbar ebenso: Die Klage der Wettbewerbszentrale war einem Gerichtssprecher zufolge zulässig und in vollem Umfang begründet.
Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. DHU kann gegen das Urteil in Berufung gehen. „Wir werden das Urteil prüfen. Wir behalten uns diesbezüglich alle weiteren Schritte vor“, sagte DHU-Geschäftsführer Franz Stempfle.
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