Versandapotheken

Abmahnungen: High-Noon bei Amazon Lothar Klein, 23.06.2017 10:38 Uhr

Berlin - 

Vor einer Woche flatterten in die Büros von 41 Versandapotheken, die ihre Produkte über Amazon anbieten, Abmahnungen wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Heute Mittag um 12 Uhr läuft die von der Anwaltskanzlei Smith, Gambrell und Russell gesetzte Frist ab – High-Noon im Apothekenmarkt. Werden bis dahin keine Unterlassungserklärungen abgegeben, droht das Gericht. Bis heute morgen lagen bei der Kanzlei außer den Eingangsbestätigungen für die versandten Einschreiben noch keine Reaktionen vor. Aber im Hintergrund macht sich Hektik breit: Amazon reagierte auf die Abmahnungen mit einer kurzfristig einberufenen Telefonkonferenz.

Viele der abgemahnten Versandapotheken haben sich seit Wochenbeginn hilfesuchend an die Amazon-Zentrale in München gewendet. Erst am Donnerstag gab es eine Reaktion. Der Konzern bat seine Apothekenpartner zu einer Telefonkonferenz. Auf der einen Seite der Leitung saßen die Amazon-Anwälte, am anderen Ende die Rechtsanwälte der Versandapotheken. Doch statt einer klaren Antwort habe es nur so etwas wie ein „Brainstorming“ gegeben, berichtet ein enttäuschter Teilnehmer. Die Situation sei „unbefriedigend unklar“ geblieben. Irgendwie sei man sich dann doch einig geworden, dass kein Verstoß gegen den Datenschutz vorliege. Aber eine Musterantwort hatten die Amazon-Anwälte nicht parat.

Jede abgemahnte Apotheke muss nun selbst entscheiden. Eine Apotheke hat zunächst einmal ihren Webshop vom Netz genommen: „Unsere Internet­seite wird aktuell neu gestaltet. Für aktuelle Informatio­nen, mehr Kunden­service und attrak­tive An­ge­bote. Wir bitten um Ihr Ver­ständ­nis und etwas Ge­duld. Be­suchen Sie uns bald wieder.“ Ob das im Zusammenhang mit der Abmahnung steht, ist nicht bekannt. Der Apotheker ist derzeit nicht zu sprechen.

Der Geschäftsführer einer anderen Versandapotheke wartet derweil auf das Schreiben seiner Anwälte. Er will den Vorwurf des Verstoßes gegen den Datenschutz zurückweisen. Die rechtliche Argumentation wird in erst letzter Minute fertig sein. Die Zeit drängt.

Ins Rollen gebracht hat die Aktion Hermann Vogel jr., Inhaber der Winthir-Apotheke in der Nymphenburger Straße in München. Dass seit Mai Kunden in München den Expressdienst „Prime Now“ auch für Apothekenprodukte nutzen können, brachte für ihn das Fass zum Überlaufen. Vogel und seine Anwälte sind der Ansicht, dass der Vertrieb über Amazon gegen den Datenschutz verstößt.

Die Kanzlei fordert von den abgemahnten Apotheken, alle apothekenpflichtigen Produkte vom Amazon-Portal zu entfernen. Abgemahnt wurden nach Angaben der Kanzlei 41 Apotheken. Nach Angaben von Branchenkennern läuft inzwischen 40 Prozent des OTC-Geschäfts der Versandapotheken über Amazon. „Von dort kommt jede zweite Bestellung“, berichtet ein Versandhändler. Dann wäre dieser Kanal verstopft.

Es sei verboten, Apotheken von Nicht-Apothekern zu betreiben, heißt es in der Begründung der Abmahnung. Insbesondere Gesundheitsdaten gehörten zu den besonders schützenswerten Informationen, deren Erhebung deshalb besonders strengen Vorschriften unterliege. Die abgemahnten Versandapotheken seien bei Amazon registriert und böten dort Medikamente an. Darunter befänden sich auch apothekenpflichtige Arzneimittel wie Aspirin, Grippostad und Canesten.

Amazon sei bekanntlich in Luxemburg ansässig. Und in der eigenen Datenschutzerklärung führe Amazon aus, „dass und welche Daten erhoben werden“ und dass Amazon Daten auch weitergebe. Beim Kauf von Arzneimitteln gehörten dazu auch Namen und Adresse des Bestellers und der Name des Medikaments: „Aus dem Namen des Medikaments lassen sich ganz unschwer Rückschlüsse auf die Beschwerden des Bestellers ziehen“, heißt es in der Abmahnung.

Dies widerspreche in zweifacher Weise den datenschutzrechtlichen Bestimmungen: Es komme zu einer Datenerfassung durch ein Unternehmen, das keinen beruflichen Geheimhaltungspflichten unterliege. Es fehle zudem an der notwendigen vorherigen Zustimmung der Patienten zur Datenweitergabe. „Damit handeln Sie als Apotheker, der sich dieses besonderen Vertriebskanals ‚Amazon‘ bedient, rechtswidrig.“ Es liege ein klarer Rechtsverstoß vor. „Informationen über Arzneimittelkäufe und damit über Krankheiten von Patienten sind wohl völlig unstrittig besonders geschützte personenbezogenen Daten.“

Den abgemahnten Amazon-Apotheken wirft die Kanzlei Vorsatz vor: Denn in der eigenen Datenschutzerklärung weise die Versandapotheke darauf hin, dass sie verpflichtet sei, vor einer Datenverarbeitung eine Einverständniserklärung einzuholen. Dies „zeigt deutlich, dass hier durch Sie sogar vorsätzlich gehandelt wird.“ Daher stehe Vogel jr. ein Unterlassungsanspruch zu.