OTC-Werbung

Spiegel online wegen Thomapyrin abgemahnt

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Berlin -

Eine ganze Serie hatte „Spiegel online“ zuletzt dem Thema Kopfschmerzen gewidmet. Weil die Beiträge jedoch von einer Werbekampagne für Thomapyrin begleitet wurden, bereitet die Aktion dem Portal nun womöglich selbst Kopfschmerzen. Dem Vernehmen nach hat die Wettbewerbszentrale eine Abmahnung wegen versteckter Werbung nach Hamburg geschickt.

Im Ressort Gesundheit hatte „Spiegel online“ unter anderem über „Migräne: Flimmernde Umgebung, hämmernder Schmerz“ berichtet. Ein weiterer Beitrag lautete: „Medikamenteninduziertes Kopfweh: Schmerz durch Schmerzmittel“. Über diesen und weiteren Artikeln hieß es: „Spiegel-online-Inhalt präsentiert von Thomapyrin“. Als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet waren sie nicht.

Damit hat anscheinend die Wettbewerbszentrale ein Problem, da Werbung laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht verschleiert werden darf. Dazu zählt, gekaufte Texte als redaktionelle Beiträge darzustellen. Unzulässig ist dies, wenn der Leser einen unabhängigen Beitrag erwartet.

Unzulässig laut UWG ist auch „der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt“. Das Gesetz spricht von als Information getarnter Werbung.

Begriffe wie „präsentiert von“ oder „sponsored by“ reichen normalerweise nicht aus, um einen Beitrag als Anzeige zu kennzeichnen. Hinter dem vermeintlich redaktionellen Beitrag bei „Spiegel online“ vermutet die Wettbewerbszentrale eine Anzeige des Herstellers Boehringer Ingelheim.

Denn die Kopfschmerz-Reihe bei „Spiegel online“ wurde von Thomapyrin präsentiert. Im Umfeld des gesamten Spezials waren entsprechende Banner für das Produkt zu finden. Die Aktion lief laut Boehringer vom 10. August für die Dauer von zwei Wochen und war Teil einer deutschlandweiten 360°-Kampagne für Thomapyrin. Zwischenzeitlich war der Banner kurzfristig von der Website verschwunden.

Im TV, in Print-Medien, am POS in Apotheken und auch auf diversen externen Websites wie Spiegel Online, gmx.de, web.de, wetter.com würden verschiedene Werbeformate für Thomapyrin geschaltet. Die Verlinkung der Online-Banner sei dabei unterschiedlich. Zum Teil kamen die Nutzer über das Thomapyrin-Logo direkt in den Webshop der Versandapotheke DocMorris. Die Hälfte der Banner verlinkte nach Unternehmensangaben aber auf die Thomapyrin-Website mit einer Suchfunktion für lokale Apotheken.

Thomapyrin zählt zu den beliebtesten Analgetika im Versandhandel. Es enthält 250mg Acetylsalicylsäure, 200mg (classic) beziehungsweise 250mg (intensiv) Paracetamol sowie 50mg Coffein und ist laut Boehringer die Nummer 1 bei Kopfschmerzen auf Basis der verkauften Packungen.

Mit knapp 12 Millionen Einheiten liegt der Klassiker unter allen Analgetika/Antipyretika auf Rang 2 hinter Paracetamol von Ratiopharm; die Abverkäufe sind in der Tendenz leicht rückläufig. Beim Umsatz hat Thomapyrin mit konstant 62 Millionen Euro auf Basis der Apothekenverkaufspreise (AVP) sogar die Nase vorn – dahinter folgen Aspirin plus C, Dolormin und Paracetamol Ratiopharm. Der Versandanteil von 17 Prozent liegt bei der Kombination über dem Gesamtdurchschnitt von 11,3 Prozent.

Die OTC-Sparte von Boehringer kommt auf Umsätze von 320 Millionen Euro auf AVP-Basis. Weitere wichtige Marken sind Buscopan, Dulcolax und Mucosolvan; auch hier ist der Konzern jeweils Marktführer. Außerdem gehören Antistax, Bisolvon, BoxaGrippal, Effortil, Finalgon, Frubiase, Laxoberal, Mucoangin, Pharmaton, Rhinospray, Sedotussin, Silomat und Vaprino zum Sortiment. Verantwortlich für den Geschäftsbereich ist Patricia Alison Hartley, das Marketing leitet Dr. Thomas Went.

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