OTC-Hersteller

Weber & Weber: Vater & Sohn

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Berlin -

Weber & Weber ist seit Anfang März eine Mehrgenerationenfirma: Firmenchef Dr. Reiner Rittinghausen hat seinen Sohn Hans als neuen Vertriebs- und Marketingchef ins Unternehmen geholt.

Rittinghausen jr. begann nach dem BWL-Studium in München und Freiberg im Marketing von Osram. 2008 fing er im Vertrieb von Hermes an, 2010 wechselte er innerhalb des Hauses als Brand Manager in das Marketing. Nach einem Zwischenstopp als Produktmanager bei Stada kam er zu Merck, wo er für Produkte wie Kytta zuständig war.

Seit Anfang des Monats hat er den neuen Posten in der Firma, die 1953 gegründet wurde und seit 1996 von seinem Vater geleitet wird. Der Arzt hatte bei der Unternehmensberatung Roland Berger gearbeitet, als sich die Gelegenheit zur Übernahme des Herstellers naturheilkundlicher Arzneimittel bot.

Weber & Weber mit Sitz in Inning bei München vertreibt unter anderem Otovowen zur Behandlung von Mittelohrentzündungen, Allvent gegen Allergien, Lyranda gegen Herpes, Multan zum Abnehmen und eine Vielzahl weiterer Präparate aus den Bereichen Phytotherapie, Homöopathie, Mikrobiotika und Mikronährstoffe.

Im vergangenen Jahr war das Unternehmen mit zwei neuen Produkten in den Bereich der Probiotika vorgestoßen. Die neugegründete Firma Microbiotica ist mit drei Präparaten unter der Marke Innovall gestartet, die insbesondere die Symptome des Reizdarms lindern sollen. Bei den mikrobiotischen Produkten vertraut der Hersteller auf natürlich im Darm vorkommende vermehrungsfähige Bakterienstämme.

Vor einigen Jahren stand Weber & Weber im Feuer: Nicht nur der Hersteller, sondern auch Großhändler und Apotheken waren 2013 wegen des Nahrungsergänzungsmittels „Orthoexpert Pro-Man boost“ von Veniapharm abgemahnt worden. Die ersten Auseinandersetzungen bezogen sich auf einen vermeintlich notwendigen Warnhinweis zu der Zutat L-Arginin sowie auf weitere Aussagen zu dem Produkt. Im Herbst 2014 gab es eine zweite Welle wegen des Präparates „Migravent Classic“.

Zahlreiche Oberlandesgerichte hatten die Abmahnungen für rechtsmissbräuchlich erklärt Veniapharm wollte die Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüfen lassen, die Firma blitzte aber im vergangenen Jahr in Karlsruhe ebenfalls ab.

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