Apotheken auf Plattformen
OTC-Daten: EuGH lässt Hintertür für Amazon Patrick Hollstein, 04.10.2024 12:51 Uhr

Laut EuGH muss der Kunde seiner Datenverarbeitung bei OTC-Bestellungen über Plattformen zustimmen.
Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -
OTC-Bestellungen sind Gesundheitsdaten – egal, ob die Medikamente für die Käuferin oder den Käufer selbst bestimmt sind oder nicht. Daher sind sie besonders schützenswert und dürfen im Fall von Verkäufen über Plattformen von Apotheken nicht mit den Betreibern geteilt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden – und ein Hintertürchen offen gelassen.