OTC-Dachmarken

Ibu-Grippostad kann kommen

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Berlin -

Grippostad hat sich zuletzt prächtig entwickelt, doch der Klassiker ist in seiner Zusammensetzung nicht unumstritten. Pünktlich zur kommenden Erkältungssaison könnte der Hersteller Stada unter der prominenten Dachmarke ein Ibuprofen-haltiges Präparat auf den Markt bringen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) musste sich im Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) geschlagen geben. Aus Sicht der Richter ist nicht nur der Wirkstoff Nebensache: Auch die Indikation muss nicht zu 100 Prozent dieselbe sein.

Im September 2014 hatte das Verwaltungsgericht Köln (VG) im Zusammenhang mit Grippostad entschieden, dass für die Zulässigkeit von Dachmarken nicht die Zusammensetzung, sondern die Indikation ausschlaggebend sei. Ähnlich hatte bereits das OVG in einem Streit um Aleve und Aktren entschieden; vor wenigen Wochen wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in diesem Verfahren eine Nichtzulassungsbeschwerde des BfArM ab.

Auch das OVG sah keinen Grund, sich noch einmal mit Grippostad zu beschäftigen. Die neuerlichen Einwände des BfArM seien allesamt nicht schlüssig genug, um die Entscheidung der Vorinstanz substantiiert infrage zu stellen, so die Richter. Die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) stünden „nicht per se dem grundrechtlich geschützten unternehmerischen Bemühen entgegen, das positive Image einer (Dach)Marke auf- und auszubauen“. Ob eine Bezeichnung irreführend sei, müsse im Einzelfall geprüft werden. Das habe die Vorinstanz richtig gemacht; von grundsätzlicher Bedeutung sei der Fall nicht.

Dabei hätte das BfArM wohl einen Hebel gehabt: Denn die von den Richtern ins Feld geführte Einheitlichkeit im Indikationsgebiet gibt es bei Grippostad genaugenommen gar nicht: Das „Heißgetränk“ enthält zwar Paracetamol, ist aber nicht „zur symptomatischen Behandlung von gemeinsam auftretenden Beschwerden wie Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen und Reizhusten im Rahmen einer einfachen Erkältungskrankheit“ zugelassen. Vielmehr dient das Pulver zur „symptomatischen Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen wie Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Regelschmerzen und/oder von Fieber“.

Diesen Unterschied hatten die BfArM-Anwälte aufgegriffen. In ihrem Schriftsatz hatten sie aber nicht die „fehlerhafte Beurteilung der Irreführungsgefahr“ durch das VG kritisiert, sondern die Einreihung des Heißgetränks in die Dachmarke. „Das ist nicht Gegen­stand dieses Verfahrens“, bügelten die Richter das Argument daher ab.

Allerdings sei es ohnehin fernliegend, dass Verbraucher die Ibuprofen-haltigen Filmtabletten mit dem Heißgetränk verwechseln könnten, heißt es im Beschluss weiter. Die vom BfArM geforderte Erörterung der Verwechslungsgefahr sei des­halb nicht erforderlich gewesen. Im Übrigen seien Schmerzen und Fieber typische Symptome einer Erkältung – insofern werde die Erwartung einer vergleichbaren Wirkung auch beim Heißgetränk erfüllt.

Stada hatte im Juli 2011 beantragt, Ibudolor künftig unter dem bekannteren Namen vertreiben zu können. Das BfArM hatte dies abgelehnt mit der Begründung, dass Ibuprofen nicht Paracetamol sei und daher eine Verwechslungsgefahr für die Verbraucher bestehe. Das VG hatte keine Berufung zugelassen.

Die Grippostad-Kapseln enthalten 200 mg Paracetamol, 150 mg Ascorbinsäure, 25 mg Coffein und 2,5 mg Chlorphenamin. Die im vergangenen Jahr eingeführten Stickpacks sind doppelt so hoch konzentriert, statt je zwei Kapseln muss aber nur ein Beutel dreimal täglich eingenommen werden. Das Heißgetränk enthält 600 mg Paracetamol, außerdem gibt es ein Erkältungsbad und eine Erkältungsbalsam in zwei Varianten, die als freiverkäufliche Arzneimittel zugelassen sind. „Grippostad Tag“ enthält 300 mg Paracetamol, 25 mg Coffein und 5 mg Phenylephrin, ist allerdings noch nicht auf dem Markt erhältlich.

Dank der ausgeprägten Erkältungswelle war Grippostad zuletzt stark gewachsen: Im Januar und Februar legten die Abverkäufe um 81 Prozent auf 21 Millionen Euro zu – kein anderes Grippemittel konnte ein solches Plus verbuchen: Wick Medinait (Procter & Gamble) legte um 71 Prozent auf 13 Millionen Euro zu, Aspirin complex (Bayer) um 56 Prozent auf 17 Millionen Euro.

Im selben Zeitraum gaben alle drei Hersteller jeweils rund 5 Millionen Euro für Werbung auf Basis der Bruttopreise aus. Boxagrippal kam auf Erlöse von 4,5 Millionen Euro, bei Werbeausgaben von 10 Millionen Euro.

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