Namensänderung

Ortoton wird Ortoton Recordati

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Berlin -

Methocarbamol ist laut Arzneimittelverordnungsreport 2018 nach Botulinumtoxin das am zweithäufigsten verordnete Muskelrelaxans. Die meisten Verordnungen entfallen auf Ortoton (Recordati). Ab Februar wird das Arzneimittel unter dem Namen Ortoton Recordati auf dem Markt sein.

Methocarbamol ist zur symptomatischen Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen, insbesondere des unteren Rückenbereiches, zugelassen. Das zentral wirksame Myotonologikum besitzt sedierende und anxiolytische Eigenschaften. Das Muskelrelaxans hemmt die polysynaptische Reflexleitung im Rückenmark und den subkortikalen Zentren. Tonus und Kontraktilität der Skelettmuskulatur sowie Motilität der glatten Muskulatur werden bei therapeutischer Dosierung nicht beeinträchtigt. Erwachsene sollten die Tageshöchstdosis von 7500 mg Methocarbamol nicht überschreiten. Der Wirkstoff wird rasch und vollständig resorbiert und ist bereits nach zehn Minuten im Blut nachweisbar. Nach 30 bis 60 Minuten ist bereits der maximale Wirkstoffspiegel erreicht.

Recordati ist seit 2008 Zulassungsinhaberin des seit dem 2. September 2005 im Wege des Nachzulassungsverfahrens in seiner Zulassung verlängerten Arzneimittels Ortoton. Zum 1. Februar wird die Umbenennung vollzogen und um den Firmennamen ergänzt. „Recordati Pharma will mit dieser Maßnahme seinen Firmennamen stärker und bekannter machen, und hat daher Ortoton Recordati jetzt als erstes Produkt mit neuer Bezeichnung eingeführt“, heißt es aus Ulm. Betroffen sind die Filmtabletten zu 750 mg in den Packungsgrößen zu 50 und 100 Filmtabletten sowie die Klinikpackung.

Zusammensetzung, Preise, Haltbarkeit und Packungsgrößen bleiben unverändert. Allerdings wird das umbenannte Rx-Arzneimittel eine neue Pharmazentralnummer erhalten. Die bekannten PZN werden zum 1. Februar mit „außer Vertrieb“ gekennzeichnet sein. Im Zuge dessen, erfolgt eine sukzessive Umstellung im Handel. Die vorrätige Ware kann weiterhin abverkauft werden und verliert nicht die Verkehrsfähigkeit. Der Status „AV“ lässt sich nicht mehr revidieren und ist eine endgültige Entscheidung, wenn eine spätere Wiederaufnahme des Vertriebs nicht beabsichtigt ist. „Eine Rücknahme der noch im Handel befindlichen Ware ist nicht vorgesehen“, teilt Recordati mit.

Seit Februar 2018 hat Recordati Ortoton in doppelter Wirkstärke zu 1500 mg Ortoton als Forte-Formulierung auf dem Markt. Somit beansprucht Recordati wieder ein Alleinstellungsmerkmal für sich. Denn die Variante zu 750 mg ist seit einiger Zeit generisch. Während Ortoton, Methocarbamol Stada und Methocarbamol Neurax als Filmtabletten auf dem Markt sind, ist DoloVisano als Tablette erhältlich. Seit Spätsommer 2018 sind die unterschiedlichen Darreichungsformen laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gegeneinander austauschbar und in der Anlage VII der Arzneimittelrichtlinie zu finden.

Dr. Kade hatte mit DoloVisano das erste Generikum auf den Markt gebracht, obwohl noch Unterlagenschutz bestand. Als die Schutzfrist 2015 endete, wurde das Generikum im März 2016 erneut eingeführt. Im Oktober 2017 zog Neuraxpharm nach.

Zurzeit stehen verschiedene zentral wirksame Muskelrelaxantien zur Verfügung. Sirdalud (Tizanidin) und das generische Baclofen sind ebenfalls als Tabletten auf Rezept erhältlich. Methocarbamol ist jedoch das laut Arzneimittelverordnungsreport mit etwa 20,5 Millionen Tagesdosen (DDD) im Jahr 2017 das am häufigsten verordnete Muskelrelaxans. Häufiger wird nur Botox mit 88,5 Millionen DDD verordnet, allerdings zur Behandlung der Multiplen Sklerose. Allein 19,9 Millionen DDD entfielen 2017 auf Platzhirsch Ortoton, der restliche Anteil geht an DoloVisano. Die Mitbewerber in den Schatten stellt Limptar, das jedoch zur Vorbeugung und Behandlung von nächtlichen Wadenkrämpfen angezeigt ist. Entfielen 2015 nur etwa 7 Millionen DDD auf das Arzneimittel, waren es 2017 bereits 17,5 Millionen. Seit April 2015 ist das Chinin-haltige Präparat von Klosterfrau verschreibungspflichtig. Tolperison kommt auf insgesamt 7,4 Millionen DDD.

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