Onlineshops

Pferdeapotheke verboten

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Berlin -

Es gibt Bären-Apotheken, Löwen-Apotheken und Pinguin-Apotheken und keiner hat etwas dagegen. Die Pferde-Apotheke dagegen darf sich nicht mehr so nennen. Das liegt aber nicht an dem Tier, sondern an der Apotheke, die keine ist.

Die Wettbewerbszentrale hat mehrere Onlineshops abgemahnt, die sich an Tierhalter richten und unter ihrem Auftritt entweder die Bezeichnung „Apotheke“ verwenden oder „Arzneimittel“ anbieten. Das ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale irreführend, weil der falsche Eindruck erweckt werde, es handele sich um eine zugelassene Apotheke.

Abgemahnt wurde unter anderem die „Pferdeapotheke“. Verbraucher könnten bei der Internetseite davon ausgehen, es mit einer – möglicherweise spezialisierten – Apotheke zu tun zu haben, so die Wettbewerbszentrale. Darüber hinaus sei die Bezeichnung auch deshalb irreführend, weil die Pferdeapotheke noch nicht einmal Medikamente für Pferde anbiete, sondern überwiegend Futtermittel. Diese wiederum hätten nichts mit Apotheken zu tun.

Auch „tierarzt24“ hat vermeintliche „Tierarzneimittel“ sowie „Arznei“ im Sortiment, obwohl laut Wettbewerbszentrale tatsächlich Nahrungsergänzungsmittel für Tiere angeboten werden. Gefunden wurden Multivitaminpräparate und Diätmittel für Hunde, Katzen, Pferde und Kleintiere, darunter das Präparat mit dem schönen Namen „Bunny GoVet Gastroplex“. Um Arzneimittel mit einem pharmakologischen Effekt handele es sich dabei nicht, die Futtermittel dienten auch nicht dazu, Krankheiten beim Tier zu lindern oder zu heilen. Im Übrigen wäre es dem Betreiber auch untersagt, Tierarzneimittel in den Verkehr zu bringen, so die Wettbewerbszentrale.

Nicht besser erging es der Seite „premiumfutter.de“. Hier lag es zwar nicht am Namen des Shops, die Wettbewerbszentrale hatte aber Probleme mit einigen Produktkategorien und -umschreibungen. So gebe es in der Navigation einen Unterpunkt mit dem Titel „Katzen-Arznei“. Die dort hinterlegten Produkte seien aber keine Arzneimittel.

Unter der Rubrik „Atemwege“ fand die Wettbewerbszentrale unter anderem „Omnipet Sekrolyt Cat“. Die Aussage „tut den Bronchien gut“ verstärke dabei den Eindruck, es handele sich um ein Arzneimittel. In der Produktinformation werde dagegen deutlich, dass es nur ein Ergänzungsfuttermittel sei. Ähnliches wurde in der Kategorie „Pferde-Arznei“ gefunden. Hier fand sich unter anderem ein Pflegemittel für die Nasenschleimhaut von Pferden.

Ebenfalls angeschrieben wurde die „perde-apotheke.com“. Auch dieser Betreiber verfügt nämlich nicht über die notwendige Erlaubnis für diese Bezeichnung. Abgesehen davon wurden auch in diesem Onlineshop keine apothekenpflichtigen Produkte beworben, sondern Futtermittel. Alle Betreiber haben nach Angaben der Wettbewerbszentrale die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben.

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