Streit mit MyLife

OLG: Wort & Bild hat Marktmacht missbraucht

, Uhr aktualisiert am 29.01.2021 11:52 Uhr
Berlin -

Mit Mylife hat die Apotheken Umschau seit zwei Jahren ernst zu nehmende Konkurrenz bekommen. Doch der Markteintritt sei durch den Platzhirsch unzulässig erschwert worden, fanden Burda und Noweda und klagten. Nach dem Landgericht München (LG) sah es auch das Oberlandesgericht München (OLG) als erwiesen an, dass der Wort & Bild Verlag seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und kartellrechtswidrig gehandelt hat. Revision zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.

Mylife hatte sich mit seiner Klage gegen die Behinderung beim Markteintritt des eigenen Apothekenmagazins ab April 2019 gewandt und einen kartellrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung geltend gemacht.

Der Wort & Bild Verlag hatte seinen Kunden demnach Treue-Boni angeboten, geknüpft an bestimmte Vorgaben: So seien besonders günstige Digitalangebote offeriert worden, verbunden mit der Bedingung, dass die von den Apotheken bislang abgekaufte Menge an Exemplaren der Umschau künftig nicht reduziert werde. Durch den „missbräuchlichen Zielrabatt“ seien die Wechselwilligkeit der Apotheken negativ beeinflusst und der Markteintritt von Mylife behindert worden.

Konkret ging es um den Click&Collect-Shop Curacado, der eigentlich 24,99 Euro kostet. Kunden, die mindestens 100 Hefte der Umschau und je 50 Hefte von Senioren Ratgeber, Diabetes Ratgeber, Baby und Familie sowie Medizini beziehen, sollten die Kosten komplett erlassen werden, sofern zum Ablauf des jeweitigen Vertragsjahres die Summe der abgenommen Zeitschriften gegenüber dem Status quo nicht rückläufig war. Anderenfalls sollten laut Vertrag 9,99 Euro fällig werden.

Das OLG störte sich vor allem daran, dass der Wort & Bild Verlag den Bonus an bestimmte Abnahmemengen seiner Apothekenzeitschriften knüpfte – sprich seine Apothekenkunden als Gegenleistung für den Bonus dazu verpflichtete, auch nach dem Markteintritt von Mylife dieselbe Menge seiner Produkte abzunehmen wie zuvor. Eine Rechtfertigung für ein solches Verhalten ist nach Ansicht des Gerichts nicht ersichtlich. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass der Wort & Bild Verlag sich durch sein missbräuchliches Handeln im Wesentlichen seine Marktanteile aus Quasi-Monopolzeiten weiterhin sichern wollte.

 

Das OLG folgte damit bereits als zweite Instanz den Argumenten von Mylife und verurteilte den Wort & Bild Verlag wegen kartellrechtswidriger Behinderung des Wettbewerbs. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, das LG hatte dem Verlag untersagt, den Zugang zu Bestell- und Verkaufsplattformen für Abnehmer seiner Zeitschriften vergünstigt anzubieten. Nicht nur wurde der Abschluss von weiteren Verträgen mit entsprechenden Vergünstigungen untersagt, vielmehr sollte der Wort & Bild Verlag auch die bisherigen Vereinbarungen mit Apotheken zum frühest möglichen Zeitpunkt beenden.

„Mylife Media und ihre Gesellschafter Noweda und Hubert Burda Media werden auch weiterhin allen Versuchen entgegentreten, die darauf abzielen, Vor-Ort-Apotheken in Deutschland in ihrer Wahlfreiheit einzuschränken“, erklärt Kay Labinsky, CPO im BurdaVerlag und Geschäftsführer von Mylife Media. „Denn ein monopolistisches Angebot schadet den Apothekerinnen und Apothekern ebenso wie ihren Kunden.“

Laut Wort & Bild Verlag stellt sich die Sache ganz anders dar: Man unterstütze die Apotheken an vielen Stellen in der Digitalisierung. „Deshalb haben wir seit jeher, bereits lange bevor Corona ein Thema war, Angebote geschaffen, die es den Apotheken erleichtern, Shop-Lösungen auszuprobieren und anzubieten“, so Gesamtvertriebsleiter Jan Wagner. „Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Apotheken möglichst einfach Zugang zu digitalen Lösungen zu ermöglichen. Wir nehmen das Urteil des OLG zur Kenntnis, prüfen jedoch im Sinne der Apotheken weitere Rechtsmittel. Wir glauben aber ohnehin, dass wir im Sinne der Apotheke vor Ort alle enger zusammenrücken sollten.“

 

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