OLG verbietet Shop Apotheke + Zava Alexander Müller, 23.12.2022 11:32 Uhr
Die Kooperation zwischen Shop Apotheke und dem Telemedizinanbieter Zava ist unzulässig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat dem Versender verboten, dafür zu werben und Patient:innen aufzufordern, die online ausgestellten Rezepte gleich an den niederländischen Versender zu übermitteln.
Geklagt hatte Apotheker Murat Baskur aus Konstanz. Konkret ging es um das Fernbehandlungsverbot gemäß § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Zuweisungsverbot aus § 11 Apothekengesetz (ApoG). Beide Klagepunkte wurden vom OLG bestätigt.
Fernbehandlung ohne Standards
Was die Fernbehandlung betrifft, hatte schon der Bundesgerichtshof (BGH) in einer anderen Entscheidung enge Grenze gesetzt und auf die fachlichen Standards abgestellt. Mit der Werbung von Shop Apotheke werde aber der Eindruck erweckt, „eine Videosprechstunde könne immer, also nicht nur bei bestimmten, eng begrenzten Indikationen in Anspruch genommen werden“, heißt es in der Urteilsbegründung des OLG. Dass eine umfassende Fernbehandlung in Form von Videosprechstunden den in Deutschland geltenden allgemein anerkannten fachlichen Standards entspreche, behaupte aber nicht einmal der Versender.
Illegale Rezeptzuweisung
Auch die unzulässige Zuweisung von Rezepten sah das OLG als gegeben an, auch wenn das hier Beklagte Schwesterunternehmen der Versandapotheke nur als „Gehilfin“ dafür belangt werden kann. Unter dem Strich steht für die Karlsruher Richter aber fest: „Die Kooperation der Versandapotheke Shop-Apotheke B.V. mit dem Telemedizindienstanbieter ZAVA verstößt in der verfahrensgegenständlichen Form gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG.“
Von der Homepage würden die Kund:innen direkt zu Zava weitergeleitet, „ohne rechtzeitig in gleichwertiger Weise auf die Möglichkeit der Konsultation eines niedergelassenen Arztes hingewiesen zu werden“, heißt es im Urteil weiter. Die Videosprechstunde werde in der Werbung als bequemere Alternative gegenüber Arztbesuch dargestellt.
Zava stellt App ein
Das Landgericht Konstanz hatte in erster Instanz bereits die von Baskur geforderte einstweilige Verfügung erlassen. Mit der Berufung hatte Shop Apotheke nun ebenfalls keinen Erfolg.
Der Versender könnte jetzt noch im Hauptsacheverfahren weiter für die Kooperation streiten. Das erscheint allerdings unwahrscheinlich, da Zava in dieser Woche seinen Service in Deutschland massiv zurückgefahren hat. Videosprechstunden werden überhaupt nicht mehr angeboten, die App wird aus den Stores gelöscht. Stattdessen stellt Zava nur noch Rezepte auf der Grundlage von Fragebögen aus.