Versandapotheken

OLG zweifelt an EAV-Testkäufen

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Berlin -

Die Europa Apotheek Venlo (EAV) musste vor dem Oberlandesgericht München (OLG) eine Schlappe hinnehmen. Die Richter sahen das Vorgehen der Versandapotheken in einem weiteren Fall als rechtsmissbräuchlich an. Gegenstand der Verfahren sind die Testkäufe der EAV in mehreren bayerischen Apotheken.

Rund zwei Dutzend Apotheken hatten die Testkäufer der EAV im Oktober 2012 aufgesucht. Dabei wurden teilweise Verstöße gegen die Pflicht zur Beratung oder die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept festgestellt. Inhaber der getesteten Apotheken waren meist Funktionäre von Apothekerkammer- oder verband.

Der 29. Senat des OLG hat dieses Vorgehen der Versandapotheke schon als Retourkutsche der Versandapotheke gewertet. Schließlich hatte der Apothekerverband die EAV zuvor wegen deren Boni-Systems belangt. Da die Versandapotheke nach den Testkäufen einen gegenseitigen Verzicht angeboten hatte, sieht der Senat die Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich an.

Gestern hat das Gericht einem Sprecher zufolge in einem weiteren Fall die Berufung der EAV zurückgewiesen. In einem zweiten Verfahren hat die Versandapotheke ihre Berufung selbst zurück gezogen. Damit sind beide Fälle im Eilverfahren erledigt, eine Klärung in der Hauptsache steht noch aus.

In der vergangenen Woche hatte der 6. Zivilsenat des OLG München bereits drei Verfahren zu den Testkäufen verhandelt. Auch hier entschieden die Richter gegen die EAV, teilte der OLG-Sprecher mit. Dabei hatte dieser Senat die Aktion der Versandapotheke noch im Mai nicht für grundsätzlich rechtsmissbräuchlich erklärt.

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