Preiswerbung

OLG: Es gibt keine Aldi-Apotheken

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Discount und Apotheken - das passt aus Sicht des OLG Dresden nicht zusammen. Discounter seien hierzulande Aldi, Lidl und Netto. Demnach wären die McMedi-Apotheken in Leipzig mit ihrem Discountversprechen der „Aldi unter den Apotheken“, was aber nicht zutreffe, heißt es in der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung. Die Wettbewerbszentrale hatte McMedi wegen irreführender Werbung abgemahnt.

Auch die Richter hatten Vorbehalte gegen Slogans wie „Immer als Mc Günstig“ oder „McMedi Apotheke. Die preiswerte Apotheke“. Die Bezeichnung „Mc“ wecke Assoziationen an schottische Namen. Damit beginnt aus Sicht des OLG die Irreführung: „Schotten haftet das Vorurteil an, geizig zu sein. 'McGünstig' steht damit für Preise, die selbst Geizhälsen günstig erschienen, die also extrem niedrig sind“, heißt es in der Begründung. Zumindest für einen Großteil des Sortiments, nämlich verschreibungspflichtige Arzneimittel, sei eine solche Aussage aber falsch, so das OLG.

Die Preisbindung gehört den Richtern zufolge nicht zum Allgemeinwissen der Verbraucher. Es gebe auch keine Anhaltspuntke dafür, dass sich ein nennenswerter Prozentsatz mit den „umfangreichen und sich ständig wandelnden gesetzlichen Grundlagen des Gesundheitswesens“ befassen würde. Dass dies im Einzelfall anders sei, ändere nichts an der Irreführung.

Auch das Argument von McMedi, zumindest bei gesetzlich Versicherten sei der Festpreis von Rx-Arzneimitteln ein Durchlaufposten und damit egal, verfing nicht: Auch GKV-Versicherten sei der Preis medizinischer Leistungen nicht gleichgültig, kontert das OLG. Schließlich könne die Höhe der Zuzahlung davon abhängen. Außerdem gebe es ein allgemeines Interesse, die Krankenkassenbeiträge nicht durch überteuerte Medikamente weiter steigen zu lassen.

McMedi-Apotheker Carsten Schmidt hat seine Werbung schon umgestellt. Im Schaufenster wirbt er jetzt explizit dafür, dass alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Discountpreisen angeboten werden.

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