Versandapotheken

Richter verlieren Geduld im Testkauf-Streit

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Berlin -

Die nächste Kuriosität im Streit um die Testkäufe der Europa Apotheek Venlo (EAV): Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) hat in zwei Eilverfahren die einstweiligen Verfügungen aufgehoben – weil die EAV aus Sicht der Richter das Verfahren verzögert hat. Jetzt müsste die Versandapotheke ein Hauptsacheverfahren anstrengen, um weiter gegen die Apotheker vorzugehen.

Die EAV hatte im Oktober 2012 in rund zwei Dutzend bayerischen Apotheken Testkäufe durchführen lassen. Die falschen Kunden verlangten etwa die Pille ohne Rezept oder die Abgabe mehrerer OTC-Kleinpackungen. Betroffen waren vor allem Funktionäre der Landesapothekerkammer und des Bayerischen Apothekerverbands (BAV).

Besuch von den Testkäufern hatte unter anderem Verbandschef Hans-Peter Hubmann, auch in der Apotheke seiner Frau wurde getestet. In erster Instanz hatte die EAV noch eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mitte November fand vor dem OLG die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren statt.

Doch in der Zwischenzeit hatten die Parteien etliche weitere Schriftsätze ausgetauscht. Dass die Anwälte der EAV dabei die Fristen voll ausschöpften, Fristverlängerungen beantragten und teilweise neue Anträge stellten, kam beim Gericht offenbar nicht gut an: Das Eilverfahren wurde in der vergangenen Woche wegen fehlender Dringlichkeit eingestellt, die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.

Über die vermeintlichen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz wurde vor Gericht zwar gestritten, aber nicht inhaltlich entschieden. Die EAV könnte die Sache jetzt im Hauptsacheverfahren weiter verfolgen. Der BAV unterstützt die betroffenen Apotheker, will sich aber in der Sache nicht äußern.

Verhandelt wurde in mindestens 17 verschiedenen Fällen. Bereits beendet sind die Verfahren vor dem OLG München. Aus Sicht der Richter waren die Testkäufe nur durchgeführt worden, um Druck auf die Apothekerorganisationen auszuüben. Das Vorgehen der EAV wurde daher in mehreren Fällen als rechtsmissbräuchlich gewertet. Die Richter waren überzeugt, dass es sich um ein Revanchefoul für das Vorgehen des BAV gegen die Rx-Boni der Versandapotheke handelte.

Das OLG Nürnberg widerum hatte die betroffenen Apotheker verurteilt, wenn diese ein Kontrazeptivum ohne Rezept abgegeben hatten. Arzneimittelrechtliche Verstöße bei der Abgabe mehrerer OTC-Kleinpackungen erkannten die Richter dagegen nicht an.

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