Celesio

Oesterle bekommt 9,1 Millionen Euro

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Der Abschied von Celesio fällt Konzernchef Dr. Fritz Oesterle nicht leicht. Schließlich hat er den Marktführer im europäischen Pharmahandel überhaupt erst aufgebaut, vor allem durch Zukäufe. Immerhin: Dass er nach zwölf Jahren überraschend und offenbar weniger „einvernehmlich“ als verlautbart gehen muss, lässt sich Oesterle ausreichend vergolden: 9,1 Millionen Euro bekommt der Jurist für seinen Abgang.

Es habe am notwendigen Vertrauen gefehlt, begründete Aufsichtsratschef Professor Dr. Jürgen Kluge bei der Hauptversammlung in Stuttgart den Rausschmiss Oesterles gegenüber den Kleinaktionären. Mehr sagte er zu den Hintergründen nicht. Nach intensiven Diskussionen mit Oesterle habe der Aufsichtsrat entschieden, dass eine Vertragsauflösung die beste Lösung sei.

Über die Details der Aufhebungsvereinbarung wollte Kluge ebenfallls nichts verraten. Nur soviel: Oesterle werde für seinen Abgang so abgegolten, wie wenn er seinen Vertrag wie vereinbart bis Ende 2013 erfüllt hätte. Heißt als Zahl: 9,1 Millionen Euro, davon 1,1 Millionen Euro als Beitrag zur Altersversorgung.

Bei Celesio wird der Vorstand - wie in anderen Konzernen auch - aus einer Grundvergütung und einer erfolgsabhängigen Vergütungskomponente bezahlt. Zum Grundgehalt gehören auch Nebenleistungen wie Dienstwagen oder Unfall-, Auslandskranken-, Rechtsschutz- und Manager-Haftpflichtversicherung. Außerdem erhalten die derzeit vier Vorstände eine Versorgungszusage.

Die variable Vergütung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, die vom Erfolg der Firma abhängen: Die Tantieme bemisst sich am operativen Ergebnis und wird jährlich gezahlt. Die sogenannten Performance-Cash-Pläne werden alle drei Jahre ausgewertet und berücksichtigen verschiedene Parameter, darunter die Entwicklung des Aktienkurses.

2010 wurden insgesamt 7,5 Millionen Euro an den Vorstand gezahlt, davon 1,9 Millionen Euro an Grundgehältern und 5,4 Millionen Euro an Tantiemen. Aktuell laufen zwei Performance-Cash-Pläne, die erst nach Ablauf ausgezahlt werden. Über die individuelle Vergütung müssen die Vorstandsmitglieder nichts bekannt machen.

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