Passend zum Jahresbeginn hat Öko-Test Nikotinersatzprodukte in verschiedenen Darreichungsformen getestet. Das Nervengift macht abhängig – Lutschtabletten & Co. können Entzugserscheinungen lindern und das Aufhören erleichtern. Getestet wurden zehn Präparate – das Verbrauchermagazin konnte in keinem getesteten Produkt schädliche Zusatzstoffe nachweisen.
Alle Mittel wurden als wirksam eingestuft. Eine Nikotinersatztherapie steigerte die Zahl der Personen, die erfolgreich mit dem Rauchen aufhörten von 10 auf 16 von 100 Personen. Öko-Test betonte, dass nur ein starker Wille zu einer dauerhaften Abstinenz führen kann, der Umstieg auf ein Ersatzpräparat jedoch sinnvoll sei, da der Konsum zahlreicher kanzerogener Substanzen wegfällt.
Getestet wurden Präparate der Dachmarken Nicorette (Johnson & Johnson) und Nicotinell (GlaxoSmithKline). Darüber hinaus wurden zwei transdermale Pflaster von Heumann und Omega Pharma untersucht. Preislich liegen die Präparate der jeweiligen Darreichungsformen nicht weit auseinander. Die Auswahl des passenden Arzneimittels hängt von der Anzahl der Zigaretten ab, die täglich geraucht werden. Als Grenze werden in den Packungsbeilagen 20 Zigaretten genannt – das entspricht in etwa einer Packung. Wer mehr raucht, sollte zu den höher dosierten Formulierungen greifen.
Die Labore untersuchten die Produkte auf schädliche Weichmacher und giftige zinnorganische Verbindungen und Schwermetalle. Das Ergebnis ist durchweg gut – keine der genannten Substanzen konnte nachgewiesen werden. Auch die Wirksamkeit gilt als belegt. Öko-Test gibt zusätzlich Anwendungshinweise, die unerwünschte Arzneimittelwirkungen verhindern können.
Rauchen gilt als wichtiger Risikofaktor für die Entstehung zahlreicher Krankheiten – darunter Kehlkopf-, Magen- und Lungenkrebs. Weiterhin wird die Entstehung von chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen, Osteoporose und Zahnfleischentzündungen begünstigt. Deshalb wird die Kostenerstattung einer Raucherentwöhnungstherapie über die Krankenkasse seit Jahren diskutiert.
Bereits vor mehr als zehn Jahren hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfohlen, Präparate zur Tabakentwöhnung für Patienten mit COPD in den Leistungskatalog der Kassen aufzunehmen. Zwei Jahre später empfahl der Ausschuss das Gleiche für Raucher, die an Asthma leiden. Im Fokus der Beratung von COPD- und Asthma-Patienten sollte die Raucherentwöhnung stehen, da Fortschreiten und Sterblichkeit dadurch signifikant abnehmen, so der G-BA.
Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beanstandete den Beschluss. Das SGB V schließe die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln „zur Rauchentwöhnung“ strikt aus, erklärten die Richter. Daher kämen Ausnahmen nach geltendem Recht nicht in Betracht.
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