Nutzenbewertung

Novartis kämpft um Gliptine

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Im Streit um die Preise für neue Arzneimittel prüft das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg heute die Klage des Pharmakonzerns Novartis. Das Unternehmen wehrt sich gegen eine Nutzenbewertung von Gliptinen. Die Bewertung ist Basis für Preisverhandlungen zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband.

Per Eilverfahren hatte Novartis versucht, diese zu stoppen – erfolglos. Die Potsdamer Richter hatten im vergangenen Februar dafür zunächst keine Grundlage gesehen. Nun überprüfen sie im Hauptverfahren den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen, Ärzten und Kliniken (G-BA). Das Gericht will noch heute sein Urteil sprechen.

Hintergrund sind die Regelungen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), das Anfang 2011 in Kraft trat. Seither müssen Hersteller für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen Nachweise über den Zusatznutzen gegenüber älteren Mitteln vorlegen. Der G-BA entscheidet, ob und welchen Mehrwert ein neues Mittel tatsächlich hat.

Die Bundesregierung wiederum will juristische Zweifel an dem Verfahren per Gesetz ausräumen. Durch Nachbesserungen sollen die geplanten Milliardeneinsparungen bei Arzneimitteln abgesichert werden. Mit dem Gesetz soll unter anderem klargestellt werden, dass Pharmafirmen erst am Ende des gesamten Verfahrens von Nutzenbewertung und nachfolgender Preisverhandlungen dagegen klagen können.

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