Apotheken-Pick-up

NRW setzt Amtsapotheker auf „Vorteil24“ an

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Den „Vorteil24“-Apothekern in Nordrhein-Westfalen droht jetzt offiziell Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Die Amtsapotheker sollen nach dem Willen der Landesregierung hart durchgreifen: „In Nordrhein-Westfalen werden wir mit allen aufsichtsrechtlichen Mitteln gegen das Modell 'Vorteil24' angehen“, sagte Gesundheitsministerin Barabara Steffens (Bündnis90/Die Grünen) gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Ministerium hatte die Kommunen gestern zu einer Sitzung nach Düsseldorf eingeladen, um das weitere gemeinsame Vorgehen zu besprechen.

Für Steffens liegt der Fall klar: „Die deutschen Kooperationspartner verstoßen gegen geltende Vorschriften, dem muss gegengesteuert werden. So sind Rezeptsammlung, Paketabgabe und Inkassodienste für einen Dritten keine apothekenüblichen Dienstleistungen“, so die Ministerin.

Bei „Vorteil24“ betreiben die teilnehmenden Linda-Apotheken laut Aufsicht eine Art Shop-in-Shop für die Logistikfirma Sequalog, die Teil des Konzepts ist. Die Amtsapotheker können gegen die Apotheken Untersagungsverfügungen erwirken. Zuständig für etwaige Verfahren sind die Verwaltungsgerichte.

Mindestens vier Fälle in NRW sind den Behörden bekannt, darunter eine Apotheke der Familie Winterfeld, die das Modell entwickelt hat und die niederländische Montanus Apotheke betreibt. Wie viele Apotheken in NRW tatsächlich „Vorteil24“ anbieten, ist nicht bekannt. In der noch laufenden Testphase wird das Modell nicht beworben.

Bundesweit nehmen laut Linda (MVDA) rund 40 Apotheken teil. Bis zu einer Auswertung will sich die Apothekenkooperation nicht zu rechtlichen Aspekten äußern.

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