Bühler-Petition

Noweda kontert ABDA-Präsident Schmidt Lothar Klein, 18.07.2019 10:47 Uhr

Berlin - 

Zeitgleich mit dem Kabinettsbeschluss zum Apothekenstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat ABDA-Präsident Friedemann Schmidt angekündigt, sich nicht weiter für ein Rx-Versandhandelsverbot zu „verkämpfen“. Das sieht die Apothekergenossenschaft Noweda allerdings anders. Alle Noweda-Kunden erhielten gestern mit den Arzneimittelwannen Post aus Essen. In einer „Sonder InfoMail“ fordert Noweda-Chef Dr. Michael Kuck klare Kante und ein Zurück zum Rx-Versandverbot. Noweda ruft alle Apotheken auf, die Bundestagspetition von Pharmaziestudent Benedikt Bühler zu zeichnen.

Die Headline des Noweda-Schreibens lautet: „Zurück zum Rx-Versandverbot für den Erhalt der Apotheke vor Ort! Sie haben es in der Hand!“. Vor wenigen Stunden sei Bühlers direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichte Petition zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach erfolgter rechtlicher Prüfung veröffentlicht und zur Mitzeichnung freigegeben worden, heißt es darin. Bühler Petition unterscheide sich von den bisherigen Petitionen zum Rx-Versandverbot, dadurch, dass nach erreichen des Quorums von 50.000 Zeichnern eine öffentliche Diskussion im Petitionsausschuss stattfinden müsse, „bei der Herr Bühler sein Anliegen nochmals vorbringen kann“. Dafür bleiben noch knapp 30 Tage Zeit.

„Für Sie alle hat die Umsetzung des Rx-Versandhandelsverbots Relevanz. Wir bitten Sie daher: Unterzeichnen auch Sie diese Petition und laden Sie außerdem Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Interessenten, zum Beispiel Ihre Kunden und Patienten oder Familienmitglieder aktiv dazu ein“, so der Noweda-Aufruf. Es handele sich um einen wichtigen Schritt, der nur wenig Aufwand erfordere, aber großen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen könne, hofft Noweda offenbar noch auf eine politische Wende beim Apothekenthema.

Man solle „bitte bedenken“, dass eine verhältnismäßig niedrige Zahl von Petitionsteilnehmern den Gegnern der inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken in die Hände spiele. „Vorstand und Geschäftsleitung der Noweda werden ebenso wie viele Noweda-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter die Petition mitzeichnen. Lassen Sie uns gemeinsam Flagge zeigen – für die flächendeckende Versorgung durch die Apotheke vor Ort und damit auch für die Patienten, die auf diese Versorgung angewiesen sind“, endet der Aufruf. Seit gestern haben aktuell 1362 Unterstützer die Petition gezeichnet.

Im Diskussionsforum zur Petition findet sich ein Betrag zur Erläuterung der Wirkung des EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2016: „Offenbar hat keiner der Politiker und Apotheken-Hasser sich mal mit dem Urteil des EuGH aus 2016 befasst, daher mal eine saloppe Zusammenfassung“, heißt es dort. Der EuGH hat also 2016 festgestellt, dass die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln nicht für Apotheken die Arzneimittel aus EU-Ländern nach Deutschland schicken gilt. Das Geschäftsmodell der Versandapotheken hält er für verzichtbar, aber um den Versandapotheken überhaupt einen Marktzugang zu ermöglichen, da sie offenbar sonst nicht gegen Apotheken Vor-Ort bestehen können, hebt er die Preisbeschränkung auf verschreibungspflichtige Medikamente auf, um durch die Gewährung von Rabatten Kunden anzulocken und so sich im Markt etablieren zu können.

Der EuGH sehe darin auch kein Problem für die im Inland ansässigen Apotheken, da sie ja im Alltag viel leichter Zugang zum Kunden erhalten könnten durch direkten Kontakt. Gemeinwohlpflichten wie Notdienst, Akutversorgung, Herstellung von Rezepturen nehme er zur Kenntnis, rate aber in den Apotheken Vor-Ort die Preise entsprechend anzupassen um eventuelle Verluste an die Versender auszugleichen: Da Land-Apotheken im Gegensatz zu Stadt-Apotheken weniger Konkurrenz im Umfeld hätten, wären höhere Preise dort leichter durchzusetzen, um so weiterhin die Gemeinwohlpflichten erfüllen zu können.

„Im Klartext, der Bewohner auf dem Land soll also mehr bezahlen, weil er dummerweise auf dem Land wohnt, damit die Versorgung dort nicht wegbricht, dass ein ausländischer Konzern (Schweiz/Saudi-Arabien) sein dubioses Geschäftsmodell etablieren und Reibach machen kann, mit eventuell verschlechterter Versorgung für die Bewohner auf dem Land“, argumentiert der Diskutant. Während momentan jeder in jede Apotheke gehen könne, um ein Rezept einzulösen, auch im Urlaub, könne es dann passieren, dass er zuerst die Krankenkasse kontaktieren müsse, um zu erfahren, welche Apotheke für ihn noch in Frage komme oder er erst mal nachfragen müsse, was das Medikament kostet, bevor er beim günstigsten Anbieter zuschlagen dürfe. „Wird hier jedem Leser die Absurdität und der soziale Sprengstoff bewusst?“, so der Text. Wenn dann die Versorgung Vor-Ort wegbreche, sei man natürlich zwangsläufig auf den Versand angewiesen. Dann aber zu dessen Preisen, egal wie hoch, mit den von ihm diktierten Lieferzeiten.