Rechenzentren

Noventi übernimmt Klinikgeschäft von AvP

, Uhr aktualisiert am 14.10.2020 17:05 Uhr
Berlin -

Der Ausverkauf bei AvP geht weiter. Der vorläufige Gläubigerausschuss des insolventen Rechenzentrums hat heute grünes Licht gegeben, das Dienstleistungsgeschäft mit den Krankenhausapotheken zu verkaufen. Käufer ist Noventi.

Voraussichtlich ab dem 1. November wird Noventi dieses Geschäft übernehmen. „Wir freuen uns sehr, dass der vorläufige Gläubigerausschuss dem Vertrag mit Noventi zugestimmt hat“, betont der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos. „Hierdurch können wir einen wichtigen Geschäftsbereich von AvP erhalten und den Kunden eine langfristige Perspektive mit einem strategischen Partner bieten.“

Das Abrechnungsvolumen beträgt laut Noventi rund drei Milliarden Euro; jede zweite Klinikapotheke ist demnach Kunde. Noventi übernimmt auch 22 Mitarbeiter. Noventi will alle Krankenhausapotheken Deutschlands persönlich kontaktieren.

Dr. Hermann Sommer, CEO von Noventi, erklärt: „Ich bin erfreut, dass wir den Krankenhausapotheken, die eine große Gläubigergruppe bilden, künftig einen sicheren Abrechnungsweg bieten können. Wir garantieren den Krankenhäusern Deutschlands, dass wir den Betrieb ihrer Krankenhausapotheken nach den höchsten Standards fortsetzen.“

Insgesamt erhöht sich das Abrechnungsvolumen von Noventi laut Sommer auf 28 Milliarden Euro. „Wir bauen damit unsere Marktführerschaft im Gesundheitsmarkt Europas weiter aus. Und das Wichtigste dabei ist, wir leisten so unseren Beitrag zum Erhalt der deutschen Gesundheitsversorgung.“ Schon mit dem Hilfsprogramm habe man den betroffenen AvP-Apothekern geholfen. „Ich kann verkünden, dass alle Apotheken, die bei uns unterschrieben haben, bereits abgerechnet und ausbezahlt wurden.

Das Krankenhausgeschäft bei AvP ist deutlich größer als die Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer, die vor kurzem an ARZ Haan ging. Ein Auge geworfen haben die Konkurrenten nun auch auf Services wie ScanAdhoc, Pharma-Control, Private Card und ApoFakt, die ebenfalls als führend gelten.

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