Nach der AvP-Pleite ist die Nervosität unter Apotheker:innen mit Blick auf die Rechenzentren spürbar größer. Was passiert mit den Abrechnungsbeträgen, wenn das nächste Mal ein Anbieter in die Insolvenz rutscht? Marktführer Noventi hat als Reaktion die Abtretung der Forderungen neu geregelt, um den Apotheken mehr Sicherheit zu geben. Weil aber nicht alle Kund:innen den neuen AGB zugestimmt haben, erinnert Noventi aktuell an die Zusatzvereinbarung zum Factoring.
Noventi verspricht den Apotheken, dass diese nicht in Vorleistung treten und auf die Gegenleistung warten müssen. Eine Zug-um-Zug-Abtretung soll zu einem erhöhten Schutz für der Kund:innen führen. Konkret heißt es: „Die Abtretung der von Ihnen im Rahmen der zwischen uns geschlossenen Abrechnungs- und Factoringvereinbarung vorgelegten Forderungen wird erst dann vollzogen, wenn Sie auch die von uns geschuldete Auszahlung für die vorgelegte Forderung erhalten haben. Sie bleiben solange Inhaber der vorgelegten Forderungen, bis Sie die dafür vereinbarten Auszahlungen von uns erhalten haben.“
Weil für diese Umstellung eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) notwendig ist, hatte Noventi die Apotheken bereits im Februar 2021 angeschrieben. Doch bei der ersten Aussendung seien „viele Vereinbarungen gar nicht oder fehlerhaft“ zurückgeschickt worden. Daher ging der Brief nun erneut raus.
In der Zusatzvereinbarung wird ausgeführt, dass sich die Apotheke im Rahmen der Abrechnungs- und Factoring Vereinbarung (AFV) für ein (unechtes) Factoringmodell entschieden habe. Die Apotheke erhält dabei auf laufender Basis rechtlich Darlehen. Noventi lässt sich im Gegenzug bestimmte Ansprüche des Kunden gegenüber den Kostenträgern im Voraus abtreten. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Forderungsabtretung.
Während die Apotheke bislang „im Voraus sämtliche Forderungen“ an die Noventi abgetreten hat, heißt es im neuen Vertrag „erfüllungshalber und aufschiebend bedingt auf die Auszahlung des korrespondierenden Auszahlungsbetrags“. Noventi nimmt die Abtretung unter dieser aufschiebenden Bedingung mit Abschluss der Abrechnungs- und Factoringvereinbarung an.
APOTHEKE ADHOC Debatte