Während über den Wegfall der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ noch debattiert wird, schafft Ordermed Fakten. Der Lieferdienst kooperiert mit den Londoner Onlineärzten von DrEd. Frauen können dadurch Notfallkontrazeptiva erhalten, ohne eine Arztpraxis oder eine Apotheke zu betreten.
Bei Ordermed will man laut eigenen Angaben erreichen, dass das Präparat so einfach zu beschaffen ist, „als wäre das Medikament nicht mehr verschreibungspflichtig“. Die betroffenen Frauen können bei DrEd online einen deutschen Arzt per Fragebogen konsultieren. Stellt der Arzt ein Rezept aus, kann die Patientin zeitgleich eine der laut Ordermed rund 750 Partner-Apotheken auswählen.
Die Apotheke erhält daraufhin das Rezept per Fax und den Botenauftrag der Patientin. Da es sich um einen Notfall handele, sei die Abgabe aufgrund des Vorliegens eines Faxes „unproblematisch und zulässig“, betont Ordermed. Das Original-Rezept erhält die Apotheke am Folgetag per Post.Auf diese Weise sei es für Frauen möglich, ein Privatrezept für die „Pille danach“ und die Einlösung in einer Apotheke „in weniger als 30 Minuten vollständig zu realisieren“, wirbt Ordermed für die Zusammenarbeit mit den Onlineärzten. Für die Beratung und das Privatrezept für die „Pille danach“ müssen die Patientinnen bei DrEd 25 Euro zahlen. Für das Präparat selbst werden in der Apotheke noch einmal knapp 20 Euro fällig.
Eine ähnliche Kooperation besteht bereits zwischen DrEd und der deutschen Versandapotheke Apo-Rot. Für die „Pille danach“zahlt die Patientin beispielsweise einen Fixpreis von 35 Euro für „ärztliche Beratung, Rezept, Medikament und Express-Versand“. Diese Zusammenarbeit wird einem DrEd-Sprecher zufolge fortgesetzt. Ordermed komme als Partner dazu.
In Deutschland ist die Internetberatung durch Ärzte verboten. In Großbritannien sind Ferndiagnosen hingegen erlaubt. Derzeit stellen deutsche Ärzte in London deutsche Privatrezepte aus. Bis zum 25. Oktober müssen die EU-Staaten außerdem die Patientenmobilitätsrichtlinie umsetzen. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass Patienten Rezepte, die in einem Staat ausgestellt wurden, in Apotheken jedes anderen Mitgliedstaates einlösen können.
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