Notfallkontrazeptiva

Pille danach: 60.000-mal pro Monat

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Berlin -

Mit dem OTC-Switch der „Pille danach“ im vergangenen März ist die Nachfrage zunächst zwar deutlich gestiegen, hat sich aber rasch auf diesem Niveau eingependelt. Seit Sommer vergangenen Jahres liegt der Absatz ziemlich konstant bei etwa 60.000 Packungen im Monat. Das geht aus einer Statistik der ABDA hervor.

Notfallkontrazeptiva wurden im März 2015 aus der Rezeptpflicht entlassen. Auf die Zweifel – vor allem aus dem Lager der Frauenärzte – an der richtigen Beratung zu diesem Produkt reagierten die Apotheker: Die Kammern boten zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen an, die Bundesapothekerkammer (BAK) entwickelte einen Leitfaden zur Beratung samt Checkliste für den HV-Tisch. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich lange gegen die Rezeptfreiheit gesperrt und war schließlich wegen EU-Vorgaben zu dem Schritt veranlasst worden.

Einen Absatz-Höchststand erreichten die Notfall-Verhütungsmittel im vergangenen August mit mehr als 62.000 Packungen. Im September ging er dagegen wieder auf 55.800 zurück, um bis Ende des Jahres wieder auf etwas mehr als 61.000 zu steigen. Im Februar 2015, dem Monat vor der Rezeptfreiheit, hatte der Absatz noch bei etwas mehr als 38.000 Einheiten gelegen.

EllaOne (Ulipristal) von HRA Pharma war als erstes Präparat im März am Start und konnte seine Umsätze entsprechend steigern. Da es aber teurer ist als Präparate mit Levonorgestrel und dieser Wirkstoff zudem schon länger im Markt ist, konnten diese Produkte in der Folge zulegen. Präparate mit it Levonorgestrel sind PiDaNa (HRA), Postinor (Gedeon Richter) und Unofem (Hexal).

Mit der Entlassung der Notfallkontrazeptiva aus der Rezeptpflicht verschob sich die Verteilung der unterschiedlichen Abgabe- beziehungsweise Rezeptformen. Reichten davor 20 Prozent der Frauen ein Rezept einer Krankenkasse und 80 Prozent ein Rezept der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein, waren es nach der Freigabe nur noch 13 Prozent PKV- und 6 Prozent GKV-Rezepte. Vier von fünf Frauen kamen ohne Rezept. Im letzten Quartal 2015 lag die Verteilung sogar bei 85 Prozent Selbstmedikation sowie 10 Prozent PKV- und 4 Prozent GKV-Rezepte.

Ohne Rezept müssen Patientinnen das Arzneimittel selbst zahlen. Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen besteht nur nach Verschreibung und für Frauen und Mädchen unter 20 Jahren. Dennoch verzichten die allermeisten Frauen auf ärztliche Beratung und Rezept.

Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Andreas Kiefer, sagte, der Anstieg der Nachfrage „war die logische Konsequenz aus der Absicht des Gesetzgebers, Frauen den Zugang zu erleichtern und damit ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden“. Dennoch werde bei 15 bis 20 Prozent der Abgaben in der Apotheke immer noch eine ärztliche Verordnung vorgelegt. Und: „Die Apotheker beraten intensiv. Und wir haben bisher keinerlei Sicherheitsprobleme feststellen können.“

Für die Apotheker hat das Thema noch eine andere Seite. Zum Teil gibt es Änderungen bei ihrer Haftpflichtversicherung. So sieht man bei der Generali die Gefahr, dass gegen Apotheker Ansprüche geltend gemacht werden könnten – sollte es trotz „Pille danach“ doch zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen. Der Versicherer verlangt von Apothekern eine Zusatzverbeinbarung zur Haftpflichtversicherung.

Apotheker sollen demnach sicherstellen, dass alle Kundinnen bei Abgabe von Notfallkontrazeptiva ausführlich persönlich und unter Verwendung der BAK-Checkliste beraten werden. Die Inhalte der Beratung sollen, mit Unterschrift der Kundin, dokumentiert und zehn Jahre lang aufbewahrt werden, heißt es im Schreiben der Generali.

Bei der ABDA hat man wenig Verständnis für die Ansprüche der Versicherung. „Die Ursachen, warum ein Arzneimittel im Einzelfall nicht wirkt, können vielfältig sein“, so eine Sprecherin. Sie hingen nicht zwangsläufig mit einer möglicherweise unvollständigen Beratung der Apotheker zusammen. Hinzu komme das Thema Non-Compliance: „Der Apotheker kann trotz ausführlicher Beratung nicht garantieren, dass die Kundin das Arzneimittel auch tatsächlich einnimmt.“ Daher könne er auch nicht für dessen Wirksamkeit haften.

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