OTC-Medikamente

Neue Namen für Lemocin und Cetebe APOTHEKE ADHOC, 13.01.2017 07:53 Uhr

Berlin - 

Lemocin kommt jetzt mit dem Zusatz „gegen Halsschmerzen“ daher. GSK Consumer Health hat das ehemalige Novartis-Produkt umbenannt. Auch bei Cetebe gibt es eine Veränderung. Das berichtet PHARMA ADHOC.

Die Lutschtabletten mit Thyrothricin, Cetrimoniumbromid und Lidocain heißen nun „Lemocin gegen Halsschmerzen“. Der Name des Halsschmerzmittels wurde aufgrund einer Vorgabe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geändert, das eine allzu große Ähnlichkeit zu Lenoxin (Digoxin), einem Herzmedikament von Aspen, gesehen hatte.

Deswegen sei eine Modifizierung notwendig gewesen, so eine GSK-Sprecherin. Lemocin ist erst seit 1983 als Marke geschützt, Lenoxin bereits seit 1974. Das Präparat gehörte früher zu Wellcome beziehungsweise GlaxoSmithKline (GSK). Lemocin wiederum kommt von Sandoz und gehört heute zum Joint Venture von GSK und Novartis.

Die Lutschtabletten sind das einzige Präparat, das von der Marke Lemocin übrig ist. Eine Gurgellösung und Forte-Pastillen waren 2015 vom Markt verschwunden. Mit der Namensänderung hat der Hersteller auch die Farbe der Tabletten zu einem helleren Grün variiert.

Eine Namensänderung gibt es auch bei Cetebe. Das Heißgetränk mit Paracetamol, Phenylephrin und Dextromethorphan firmiert nicht mehr unter der für seine Vitamin-Produkte bekannten Dachmarke, sondern unter CeteGrippal plus Hustenstiller.

Cetebe werde mit Vitamin C verbunden, so die Sprecherin. Da das Erkältungsmittel als einziges Produkt der Serie keine Ascorbinsäure enthalte, habe man sich zur Umbenennung entschlossen. Dadurch solle sich das Produkt stärker differenzieren.

Cetebe ist bereits seit Mai 1978 auf dem Markt. Anfang der 1990er-Jahre hatte der Hersteller die Zulassungsverlängerung mit dem Status „apothekenpflichtig“ beantragt. Das BfARM stimmte 1999 zu, doch 2003 wurde Ascorbinsäure in Tablettenform aus der Apothekenpflicht entlassen. Das BfArM interpretierte die Vorgabe des Gesetzgebers freizügig: Weil im Verordnungstext die Formulierung „Ascorbinsäure (Vitamin C), auch als Tabletten, […] als Fertigarzneimittel“ steht, änderte die Behörde im Juni 2006 den Verkaufsstatus der Cetebe-Kapseln auf „freiverkäuflich“. GSK klagte, doch 2013 gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) der Behörde recht. Seitdem taucht Cetebe immer wieder auch im Mass Market auf.