Inhaltsstoffe der Cannabispflanze können nicht nur zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden, sondern auch als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und Kosmetikum. Aktuell wird Cannabidiol (CBD) viel Beachtung geschenkt, denn der Substanz werden gesundheitsfördernde Effekte zugeschrieben. Interessierte Kunden können seit Kurzem über die Apotheke drei neue Produkte beziehen.
CBD-Öle, die über einen Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) von unter 0,2 Prozent verfügen und zum Beispiel zu kosmetischen Zwecken verkauft werden, können vom Kunden legal und rezeptfrei bezogen zu werden. Diese Präparate dürfen aber nicht als Medizin beworben werden. Da es keine Daten zur Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit gibt, ist vor Anwendung eine ärztliche Nutzen-Risiko-Analyse sinnvoll.
Die Firma Medropharm führt drei cannabiniodhaltige-Produkte am deutschen Markt ein. Dazu zählen zwei Tinkturen, die als NEM eingestuft sind: „Cannabis Tinktur C1 5,25 Prozent“ und „Cannabis Tinktur C2 5,35 Prozent“. Zudem ist das Hanfbalsam „CBD Skin Revitalizer“ erhältlich. Nach Angabe des Herstellers soll das Kosmetikprodukt die Regenerationsfähigkeit der Haut stärken. Der Anteil von THC liegt bei den Produkten unter dem gesetzlichen Richtwert. Apotheken können die Produkte über den Vertriebsdienstleister Med-X-Press beziehen oder über den Großhändler. Kunden können die Produkte aber auch über den Online-Shop des Herstellers bestellen.
Die Muttergesellschaft des Unternehmens sitzt in der Schweiz in Kradolf und ist ein weltweit agierender Anbieter von cannabinoidhaltigen Produkten. „Deutschland ist für uns der wichtigste europäische Markt für unsere innovativen Produkte und deshalb unternehmen wir den ersten Schritt mit der Einführung der Nahrungsergänzungsmittel und des Kosmetikums“, sagt Firmenchefin Dr. Claudia Zieres-Nauth.
Cannabis sativa weist eine hohe Anzahl von verschiedenen chemischen Verbindungen auf, zu denen CBD gehört. Aus rechtlicher Sicht kann es sowohl als Arzneimittel, als Nahrungsmittel, als auch als Kosmetikprodukt erworben werden. Als Arzneimittel ist die Substanz rezeptpflichtig und muss vom Arzt verschrieben werden. Ein Betäubungsmittelrezept wird nicht benötigt.
Ein Medikament mit Cannabidiol könnte bald erhältlich sein. GW Pharmaceuticals (GW) hat Anfang des Jahres einen Zulassungsantrag für Epidiolex (Cannabidiol) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eingereicht. GW ist unter anderem Zulassungsinhaber von Sativex (Nabiximol: Cannabidiol/THC), das ein Arzneimittel auf Basis von Cannabis ist und zur Behandlung von Spastiken im Rahmen der Multiplen Sklerose eingesetzt wird.
Der Antrag für Epidiolex stützt sich auf Daten aus drei Phase-III-Studien mit ungefähr 1500 Patienten. Zwei Untersuchungen hatten ihren primären Endpunkt erreicht. Eine allgemein gute Verträglichkeit des Medikaments wurde dokumentiert. Neben Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit beinhaltet der Zulassungsantrag präklinische Daten sowie Daten zur Toxikologie und klinischer Pharmakologie. Das Schwesterprodukt zu Sativex soll bei zwei therapieresistenten Formen der Epilepsie eingesetzt werden.
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