NDR Markt: Opiate vom Tele-Doktor APOTHEKE ADHOC, 13.09.2021 18:37 Uhr
Teleclinic, Zava, Fernarzt.com: Online-Arzt-Portale sind auf dem Vormarsch. Nach Recherchen des NDR Verbrauchermagazins „Markt“ können verschreibungspflichtige Medikamente wie Antibiotika, Potenzmittel und sogar Opiate bei einigen Anbietern ganz leicht bestellt werden – und das ohne Arztbesuch. Interessierte müssen nur einige Fragen online beantworten, AGBs klicken und schon liefert die Partnerapotheke das gewünschte rezeptpflichtige Medikament.
Wer keine Zeit, hat zu einer Ärztin oder einem Arzt zu gehen oder erst in einigen Wochen einen Termin bekommt, könnte eine Fernbehandlungen verlockend finden. Und genau hier entdecken manche Unternehmen ein interessantes Geschäftsfeld. In einer Stichprobe hat „Markt“ bei sechs verschiedenen Online-Arzt-Portalen verschreibungspflichtige Medikamente bestellt, auch abhängig machende Opiate. Bei allen Anbietern wurden nur schriftlich per Fragebogen das Problem und der Gesundheitszustand abgefragt – Videochat oder Telefonat waren nicht nötig. Trotz erfundener Angaben und Identität kamen die Medikamente alle nach wenigen Tagen an.
Bei allen Medikamenten handelte es sich um Präparate, die nach Einschätzung von Professor Dr. Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, eine Beratungssituation und/oder Nachbetreuung benötigen. Die Verschreibung der Medikamente ohne Identitätsprüfung und direkten Arztkontakt sei „ethisch unhaltbar“, so Scherer. Vor allem bei der Verschreibung von Opiaten warnt er: „Wenn ich so leicht an das Medikament drankomme ohne klaren Identitätsnachweis, dann sind Dealern Tor und Tür geöffnet.“
Verschrieben wurden die Medikamente von Ärzten mit irischer oder, im Fall des Opiates, bulgarischer Zulassung. Ärzt:innen aus Deutschland waren nicht dabei. Die Fernbehandlung ausschließlich per Fragebogen ist für deutsche Ärztinnen und Ärzte nur der Ausnahmefall. Bei Ärzt:innen im europäischen Ausland ist die Rechtslage anders. Da gilt das Berufsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Arzt oder die Ärztin seinen/ihren Sitz hat. Dieses Schlupfloch nutzen die Unternehmen aus.
Auf Anfrage von „Markt“ berufen sich die Online-Portale auf die Rechtsgrundlagen, die eine Fragebogenbehandlung durch EU-Ärzte ermöglichen. Es würden nur bestimmte Krankheitsbilder behandelt. Ein Anbieter betont, es hätte noch keinen einzigen „Anspruch [...] mit dem Inhalt eines Behandlungsfehlervorwurfes“ gegeben. Zudem würde das deutsche Gesetz „keinen Ausschluss für eine fragebogengestützte Anamnese“ kennen.
Viele Anbieter von Online-Arzt-Portalen arbeiten laut NDR mit Online-Apotheken zusammen. Beim Test von Markt kamen die Medikamente aus Holland und Portugal, aber auch deutsche Apotheken waren dabei. Die Bundesapothekerkammer beobachtet diese Form der Zusammenarbeit schon länger. Zu den Risiken teilt die Kammer mit: „Vor allem dann, wenn Patienten wissentlich oder unwissentlich und für den Anbieter nicht überprüfbar falsche Angaben machen, kann die Gewährung der entsprechenden Medikation gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Manche der Angebote scheinen sich bewusst, auf möglichst hohe Präparatabsätze zu fokussieren. Das leistet einem Über-und Fehlgebrauch Vorschub.“
Werbung für Fernbehandlungen auf Seiten von Online-Apotheken ist in Deutschland nur erlaubt, wenn sie den „fachlichen Standards“ entspricht. Dass dies bei Fragebogenbehandlungen der Fall sei, bezweifelt die Wettbewerbszentrale. Sie führt momentan eine Musterklage, über die Anfang Oktober vor dem Bundesgerichtshof entschieden wird.