Nahrungsergänzungsmittel

Almased: Streit um Vorher/Nachher und Apotheker

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Berlin -

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat das Proteinpulver Almased im Visier: Kritisiert wird die Werbung für das Schlankheitsmittel. Die Vorher/Nachher-Fotos seien nach der Diätverordnung verboten, so die Verbraucherschützer. Darin sei geregelt, dass die Reklame mit „konkreten Gewichtsabnahmen“ unzulässig sei.

Das Unternehmen werbe mit Bildern und einer Gewichtsabnahme zwischen 13 und 39 Kilogramm, heißt es. Zudem moniert die Verbraucherzentrale den in der Werbung auftretenden Apotheker: Seine empfehlenden gesundheitsbezognenen Aussagen seien ein „glatter Verstoß gegen geltendes Recht.“

Proteinshakes könnten zwar den Einstieg beim Abnehmen erleichtern. Doch diese Form der Diät solle nur in einem Gruppenprogramm unter fachlicher Anleitung durchgeführt werden, so eine Sprecherin.

„Letztendlich können sie auch ohne kostspielige Formula-Produkte ihr Gewicht langfristig reduzieren. Der regelmäßige Konsum des Schlankheitsdrinks, wie in der Werbung empfohlen, ist also überflüssig.“

Die niedersächsische Firma weist die Kritik zurück: „Nach den uns bekannten Gerichtsurteilen ist es nur verboten, eine zeitliche Angabe mit einem konkreten Gewichtsverlust einer Person zu verbinden“, so ein Almased-Sprecher. Da das Unternehmen die Gewichtsabnahme nicht mit einer Zeit verbinde, gebe es keinen Rechtsverstoß. Mit dem Auftritt des Apothekers gebe es keine rechtlichen Probleme.

Das Unternehmen aus Bienenbüttel gehört André Trouillé, der auch Geschäftsführer ist. Almased ist das Hauptprodukt und wird seit mehr als 20 Jahren in Apotheken vertrieben. Das Diätpulver ist über den Graumarkt auch immer wieder in Drogerien erhältlich. Daneben werden die Produkte Antifalten-Öl, Vital-Tee sowie Tag- und Nachtcreme angeboten.

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