Orthomol hat Ärger mit einem Wettbewerber – auch die Apotheken sind betroffen. Das nordrhein-westfälische Unternehmen soll sich für die Packungsangaben seines Produkts „Orthomol audio“ rechtfertigen. Die Firma DS Vital, die ein ähnliches Präparat vertreibt, fordert eine Studie als Wirksamkeitsnachweis und hat den Hersteller sowie Apotheken abgemahnt. Orthomol hat das Produkt nun neu eingestuft und bringt sich damit aus der Schusslinie. Den Apotheken wird geholfen – sofern die sich melden.
Anfang der Woche hat DS Vital über den Rechtsanwalt Thorsten Beyerlein eine Unterlassungserklärung von Orthomol gefordert. Auch Großhändler und Apotheken wurden angeschrieben. Darin wird kritisiert, dass „Orthomol audio“ gegen die Diätverordnung (DiätV) verstoße, da es keinen Wirksamkeitsnachweis durch eine Studie gebe.
Orthomol weist die Kritik zurück: Die entsprechende Studie sei veröffentlicht worden, sagt Vertriebsleiter Bodo Lauterbach.
Seit 2009 wird „Orthomol audio“ als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke verkauft. Damit unterliegt die Kombination aus Granulat und Kapseln der DiätV.
Nach der Verpackungsangabe soll das Präparat zur diätetischen Behandlung von stressbezogenen Innenohrerkrankungen, insbesondere Hörsturz und Tinnitus, bestimmt sein.
Ab sofort werde das Produkt als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben und unterliege damit nicht mehr der DiätV, sagt Lauterbach: „Die Umstellung wurde bereits seit langer Zeit geplant, da es bei Nahrungsergänzungsmitteln mehr Möglichkeiten der Vermarktung gibt“, so Lauterbach. An der Zusammensetzung habe sich nichts geändert.
Die Unterlassungserklärung hat Orthomol dennoch unterschrieben. „Da gehen wir auf Nummer sicher“, sagt Lauterbach. Die Apotheken hat die Firma über die Abmahnung und ihr Vorgehen nicht aktiv informiert. Geschäftspartnern, die ebenfalls abgemahnt wurden, wolle man aber helfen: „Sie können sich gerne melden.“ Vor-Ort-Apotheken waren laut Lauterbach ohnehin nicht betroffen.
DS Vital fordert von Apotheken, die das Produkt im Internet verkaufen, bis Anfang kommender Woche eine entsprechende Studie vorzulegen oder die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Apotheker „Orthomol audio“ als diätetisches Lebensmittel nicht mehr zu verkaufen oder zu bewerben. Der Anwalt lässt sich den Aufwand mit rund 1400 Euro bezahlen.
„Orthomol audio“ macht laut Hersteller nur einen geringen Anteil am gesamten Umsatz aus. Im vergangenen Jahr seien 1,2 Prozent mit dem Präparat erwirtschaftet worden, so Lauterbach. Der Umsatz des Familienunternehmens liegt bei circa 85 Millionen Euro.
Das Unternehmen DS Vital hat seinen Sitz in Heringsdorf auf der Insel Usedom. Die Firma vertreibt das Produkt „Vital complex Premium“ des Herstellers Iceberg.de aus Hannover.
Das Präparat ist laut Hersteller auch in Apotheken erhältlich und für eine bessere Nährstoffversorgung des Innenohrs, zur Stärkung des Immunsystems, für eine gesunde Gewichtsreduktion oder für gesunde Knochen und Gelenke anwendbar.
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